Ein zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilter Strafgefangener, der aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ottweiler geflüchtet war, wurde heute Morgen (01.09.2023) in Saarbrücken festgenommen. Die Festnahme erfolgte im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung durch Spezialkräfte. Der Mann war wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt worden und wird nun in die JVA Saarbrücken überführt.
Die Wohnungsdurchsuchung wurde aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Saarbrücken im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den 35-jährigen Wohnungsinhaber durchgeführt. Die Einsatzkräfte, darunter Spezialeinheiten, betraten die Wohnung gegen 08:30 Uhr und trafen dort mehrere Personen an, darunter auch den flüchtigen 40-Jährigen, der vor knapp zwei Wochen aus der JVA Ottweiler entkommen war.
Zur Vorgeschichte:
Am Sonntag, den 20.08.2023, gelang es dem Inhaftierten, aus der Haftanstalt zu fliehen. Er nutzte den Freigang im Gefängnishof um 13:30 Uhr aus, überwand den zusätzlich mit NATO-Draht gesicherten Zaun und entkam über die Außenmauer. Das Gefängnispersonal versuchte vergeblich, seine Flucht zu verhindern. Während seiner Flucht verlor der Mann Teile seiner Kleidung und erlitt Verletzungen.
Am Montag, dem 21.08.2023, meldeten Zeugen in Sankt Wendel, dass sie bereits am Sonntagabend eine Person gesehen hatten, die der Beschreibung des Flüchtigen entsprach. Der Mann war nur spärlich bekleidet und wies blutende Fußverletzungen sowie Schürfwunden am Oberkörper auf. Zudem soll er am Sonntagabend in einer Frauengruppe gestanden haben, bevor er unvermittelt floh. Ein weiterer Zeuge gab an, dass er einen Anhalter am Sonntagabend zum Bahnhof in Sankt Wendel mitgenommen hatte, der ebenfalls der Beschreibung entsprach. Trotz sofortiger Fahndungsmaßnahmen konnte der Flüchtige nicht aufgegriffen werden.
Weitere intensive Ermittlungen führten zu einer Kontaktadresse einer Bekannten des Gesuchten in Saarbrücken. Die Wohnung dieser Bekannten war auf Anweisung des Amtsgerichts Kaiserslautern am Mittwoch, dem 23.08.2023, durchsucht worden, jedoch ohne Erfolg.
Quelle: Polizei Saarland