Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025 haben 56 Parteien und politische Vereinigungen der Bundeswahlleiterin ihre Absicht mitgeteilt, an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilzunehmen. Die vorgezogene Wahl verlangt von vielen Parteien einen aufwendigen Prozess zur Anerkennung und Einreichung von Wahlvorschlägen.
Anerkennung als Partei und Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Bundeswahlleiterin informierte, dass alle Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, ihre Beteiligung schriftlich anzeigen mussten. Über ihre Anerkennung als Parteien entscheidet der Bundeswahlausschuss bis spätestens zum 14. Januar 2025 in einer öffentlichen Sitzung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin.
Die zugelassenen Parteien müssen ihre Wahlvorschläge bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr einreichen. Landeslisten sind bei den jeweiligen Landeswahlleitungen, Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen abzugeben. Auch Gruppen von Wahlberechtigten können sogenannte „Einzelbewerber“ nominieren.
Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge
Am 24. Januar 2025 entscheiden die Landes- und Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Wahlvorschläge. Ein Kreiswahlvorschlag einer Partei wird nur zugelassen, wenn die Partei auch eine Landesliste im entsprechenden Bundesland eingereicht hat.
Wichtige Fristen und neue Informationskanäle
Die Bundeswahlleiterin informiert über die vorgezogene Bundestagswahl auch über einen neuen WhatsApp-Kanal. Hier erhalten Interessierte aktuelle Hinweise zu Terminen, Fristen und zur Wahlorganisation. Dieser Kanal soll außerdem möglichen Falschinformationen entgegenwirken. Informationen sind ebenfalls auf der Website www.bundeswahlleiterin.de abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Details zum Wahlverfahren und zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind auf der genannten Website zu finden.