Änderung seit Januar

Bürgergeldreform: So verlief die Umsetzung im Landkreis bisher

Seit dem 01. Januar löst das Bürgergeld Hartz IV ab. Wir haben nachgefragt, wie die Neuerung im Landkreis St. Wendel verlaufen ist, wie viele St. Wendeler Bürgerinnen und Bürger von der Umstellung betroffen sind und vor welchen Aufgaben das Jobcenter St. Wendel durch diese gestellt wird.

Das Bürgergeldgesetz wurde am 20. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Reform tritt in zwei Schritten in Kraft, und zwar zum 1.1.23 und zum 1.7.2023.

Die wichtigsten Regelungen, die seit 1. Januar 2023 gelten:

  • Die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ werden in „Bürgergeld“ umbenannt. Die Behörden haben aber noch bis Mitte 2023 Zeit, um alle Formulare anzupassen.

 

  • Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsberichtigten zwischen 35 und 53 Euro.

 

  • Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht für die Heizkosten, die nur im „angemessenen“ Umfang gewährt werden. Damit werden bereits bestehende Regelungen aus der „Corona-Zeit“ weitergeführt.

 

  • In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. Diese Beträge sind allerdings niedriger als die Freibeträge, die bis Dezember während der Corona-Sonderregelung galten.  Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum werden etwas besser geschützt als zuvor.

 

  • Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) ist aufgehoben. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund. Die Mitwirkungspflichten bleiben aber bestehen.

 

  • Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium ist seit Ende 2022 aufgehoben.

 

  • Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro verzichten Jobcenter auf Rückforderungen.

 

  • Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht mehr vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen, wenn sie dadurch Abschläge in Kauf nehmen müssen.

 

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat künftig automatisch einen Anspruch auf Bürgergeld. Neue Anträge sind also nicht erforderlich. Die Kommunale Arbeitsförderung des Landkreises Sankt Wendel hat die vordringliche Anhebung der Regelsätze bereits Anfang Dezember vorbereitet, so dass die Auszahlungen überall dort, wo für Januar 2023 ein Leistungsanspruch bestand, pünktlich erfolgt sind. Die meisten Änderungsbescheide sind bereits im Dezember versandt worden, in komplexeren Fällen kann der Versand der Mitteilung noch bis Ende Januar dauern.

Von der Umstellung betroffen waren rund 3.700 Leistungsberechtigte des Jobcenters im Landkreis Sankt Wendel, hinzu kommen rund 200 Asylbewerber und die Leistungsempfänger/innen des Kreissozialamtes – vor allem im Bereich der Grundsicherung.

Die jährliche Erhöhung der Regelsätze zum 1.1. ist in der Sozialverwaltung ein geübtes Verfahren und unabhängig vom Betrag grundsätzlich ohne größere Probleme umsetzbar. Besondere Schwierigkeiten bereitete in diesem Fall aber das äußerst späte Inkrafttreten auf Grund des Verfahrens im Vermittlungsausschuss. Dieser Zeitdruck wäre nicht nötig gewesen, hätte man die politisch unstrittige Erhöhung der Regelsätze vom Gesetzgebungsverfahren des Bürgergeldgesetzes abgekoppelt.

Die weiteren Änderungen werden nun sukzessive abgearbeitet. Neue Antragsvordrucke stehen bereits zur Verfügung, auch der Online-Antrag auf Bürgergeld wurde angepasst: https://landkreis-st-wendel.de/leben-soziales-gesundheit/arbeit/online-dienste.

Ob und in welchem Umfang das Bürgergeldgesetz zu einer Erhöhung der Antragszahlen führt, ist derzeit noch nicht absehbar. In der ersten Januarhälfte wurden 65 Neuanträge gestellt, davon ein Drittel von Kriegsflüchtlingen, die aus Lebach zugewiesen wurden. Dieser Wert – um den Sonderfaktor Flüchtlinge bereinigt – liegt in etwa auf dem Niveau des Vorjahresmonats.

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