Beitrag soll 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen

ARD klagt vor Bundesverfassungsgericht wegen Beitrag

Die ARD hat sich entschieden, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten, nachdem keine Einigung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags erzielt wurde. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar 2024 eine Erhöhung um 58 Cent monatlich ab dem 1. Januar 2025 vorgeschlagen (18,36 Euro auf 18,94 Euro). Doch die Länder haben bisher keinen Staatsvertrag verabschiedet, um den Vorschlag umzusetzen. Auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober gab es keinen Fortschritt.

Mehrere Länder signalisieren Zustimmung, doch einige blockieren weiterhin, obwohl ein einstimmiger Beschluss erforderlich ist. Die KEF warnte, dass ohne eine Anpassung die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet sei. ARD-Vorsitzender Kai Gniffke betonte: „Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit.“

Verfassungsbeschwerde als letzte Option

Einige Länder fordern, dass zunächst Rücklagen genutzt werden, um den Beitrag konstant zu halten. Die KEF hatte diese jedoch bereits beitragsmindernd in ihre Berechnungen einbezogen. Der Reformstaatsvertrag, der im Oktober vorgestellt wurde, enthält aus Sicht der ARD sinnvolle Ansätze für Effizienz und Qualität. Dennoch bleibt die Finanzierung ungelöst. Gniffke betonte, dass der Rechtsweg unumgänglich sei, um das gesetzlich geregelte Verfahren zu sichern: „Recht und Gesetzestreue kennen keine Kompromisse.“

Die ARD plant, ihre Reformprozesse konsequent fortzuführen und konstruktiv an weiteren Änderungen im Rundfunkfinanzierungsmodell mitzuwirken. Gleichzeitig betont sie die Bedeutung einer unabhängigen Finanzierung für die Zukunft der deutschen Medienlandschaft.

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