Anträge zur „Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung“ ab sofort online

Ab sofort können Kommunen, Kirchengemeinden, Verbände, Unternehmen oder Privatpersonen finanzielle Mittel beim Umweltministerium beantragen, wenn sie Vorhaben zur nachhaltigen Dorfentwicklung planen oder umsetzen wollen. Die neue Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen sind online zu erhalten.

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte das bisherige Förderprogramm zur nachhaltigen Dorfentwicklung erweitert, um damit auch die Integration von Flüchtlingen in den ländlichen Raum zu unterstützen. Förderfähig sind die Maßnahmen, die das dörfliche Gemeinschaftsleben stärken und die Attraktivität des Ortskerns stärken. Der Ankauf sowie die Umwandlung vorhandener Bausubstanz zu multifunktionalen Gemeinschaftseinrichtungen oder Dienstleistungszentren, ebenso die vorrübergehende Herrichtung von Unterkünften für die Unterbringung von Flüchtlingen oder der etwaige Abriss leerstehender Gebäude mit anschließender Nutzung des Geländes im Sinne der Dorfgemeinschaft gelten gemäß der neuen Förderrichtlinie als zuwendungsfähig.

Umweltminister Reinhold Jost (SPD) ist überzeugt, dass das Programm auf reges Interesse stoßen wird: „Ich habe das neue Förderprogramm initiiert, damit Kommunen oder Verbände die Chancen der Integration für den ländlichen Raum vollumfänglich nutzen können. Wir erleben bereits jetzt, dass der Zuzug neues Leben in die Dörfer bringt und den demografischen Wandel in gewisser Hinsicht Einhalt gebietet. Eben hier setzt das Förderprogramm an und lädt alle Verantwortlichen dazu ein, in unsere Dörfer zu investieren. Jetzt ist die Zeit der Macher.“

Die Dorferneuerung setzt dabei auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und die Stärkung vorhandener Potentiale. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt und die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert.

Die Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung lassen sich nach öffentlichen und privaten Vorhaben unterscheiden. Im öffentlichen Bereich zielt die Förderung auf eine Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Lebensqualität sowie des Umweltzustandes ab. Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist der Dorfentwicklungsplan. Diese Planung umfasst eine Stärken-Schwächen-Analyse, die Definition eines dorfspezifischen Leitbildes und Aufstellung des Maßnahmenprogrammes zur zielgerichteten Weiterentwicklung des Dorfes. Im privaten Bereich steht insbesondere der Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz als Teil des ländlichen kulturellen Erbes im Fokus.

Die Anträge zur „Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung“ sind vor Beginn der Maßnahmen beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen, wobei erst nach Genehmigung des Vorhabens mit der Maßnahme begonnen werden darf. Stichtag für die nächstmögliche Antragstellung ist der 31.07.2016.

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