Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in den kommenden Jahren weiter angehoben. Wie die Bundesregierung beschlossen hat, steigt die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bildet eine verbindliche Lohnuntergrenze.
Grundlage für die Anpassung ist die Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission, die den Mindestlohn regelmäßig überprüft und an die allgemeine Lohnentwicklung anpasst. Ziel ist es, einerseits die Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern und andererseits faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten.
Mit dem neuen Mindestlohn steigt auch das monatliche Einkommen spürbar. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ab 2026 ein Bruttoverdienst von rund 2.410 Euro im Monat. Von der Erhöhung sollen Millionen Beschäftigte profitieren, insbesondere in Branchen mit vielen niedrig entlohnten Arbeitsverhältnissen.
Auswirkungen hat die Anhebung auch auf geringfügige Beschäftigungen. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird mit dem höheren Mindestlohn ebenfalls angepasst. Sie steigt auf 603 Euro im Monat, nach bislang 556 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass Minijobberinnen und Minijobber ihre vereinbarte Stundenzahl weiterhin ausüben können, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.




