Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Nach dem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums erfolgt die Erhöhung in zwei Stufen: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später, am 1. Januar 2027, folgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro. Mit einer Gesamtsteigerung von 13,9 Prozent handelt es sich um die stärkste Erhöhung seit der Einführung des Mindestlohns vor zehn Jahren.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden etwa sechs Millionen Beschäftigte von der Lohnerhöhung profitieren. Die Entscheidung basiert auf einer Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni dieses Jahres.
Tim Klüssendorf, Generalsekretär der SPD, bezeichnete die Anhebung als „deutliche Erhöhung“, die „trotz der immer gleichen Widerstände“ erreicht wurde. Er führte den Erfolg auf die gemeinsame Initiative von Gewerkschaften und Sozialdemokraten zurück: „Das ist klar auf den gemeinsamen Druck von Gewerkschaften und Sozialdemokratie zurückzuführen“, erklärte Klüssendorf gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
Die SPD strebt nach Aussage ihres Generalsekretärs auch künftig weitere Lohnsteigerungen an. „Beim sozialpartnerschaftlich verhandelten Mindestlohn geht es immer um eine Lohnuntergrenze“, betonte Klüssendorf. „Wir hören nicht auf, für bessere Löhne zu kämpfen.“
Zudem forderte er eine stärkere Tarifbindung in Deutschland: „Mit dem Bundestariftreuegesetz werden wir den Missstand sinkender Tarifbindung angehen“, kündigte Klüssendorf an. Dies sei „gerade in diesen herausfordernden Zeiten“ besonders wichtig.
Die Mindestlohnkommission, die aus je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, einer vorsitzenden Person sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht, legt alle zwei Jahre einen Anpassungsvorschlag vor. Die Bundesregierung kann diese Empfehlung per Rechtsverordnung umsetzen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.



