Standortdaten sollen künftig auch bei 110-Notrufen automatisch übermittelt werden

Im Saarland steht eine wichtige Änderung des Polizeigesetzes bevor: Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die automatische Standortübermittlung bei Notrufen über die Nummer 110 ermöglichen soll. Die CDU unterstützt das Vorhaben, das am kommenden Montag in die erste Lesung im Landtag geht.

Kern des Entwurfs ist die Einführung des Verfahrens „Advanced Mobile Location“ (AML), das bereits bei der europaweiten Notrufnummer 112 Anwendung findet. Es ermöglicht die automatische Übermittlung des Standorts, sobald ein Notruf abgesetzt wird – ohne dass die Anrufenden selbst aktiv werden müssen. Ziel ist es, Einsatzkräfte schneller und präziser zum Ort des Geschehens zu führen, vor allem wenn die genaue Position unklar ist.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sandra Quinten, erklärte: „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir mehr Sicherheit für Menschen in Not. Wer die 110 wählt, braucht schnelle und gezielte Hilfe; gerade dann, wenn die genaue Position nicht benannt werden kann. Die automatische Standortübermittlung ist ein lebensrettendes Instrument, das verantwortungsvoll, zweckgebunden und datenschutzkonform eingesetzt wird. Ich bin überzeugt: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Fortschritt für die Gefahrenabwehr im Saarland.“

Anja Wagner-Scheid von der CDU erklärte: „Es ist gut und richtig, dass die SPD ihre Haltung korrigiert hat und nun gemeinsam mit uns an einer zügigen Gesetzesänderung zur Ortung von Polizeinotrufen arbeitet. Es kann nicht sein, dass Menschen in einer akuten Notlage um Hilfe rufen, die Polizei aber den Einsatzort nicht zuverlässig orten darf, obwohl sie es könnte. Die technische Möglichkeit zur Standortbestimmung besteht bereits seit letztem Jahr. Wir müssen sie deshalb so schnell wie möglich auch rechtlich absichern. Andere Bundesländer haben dies längst rechtlich geregelt. Ich bin froh, dass es jetzt noch vor der Sommerpause dazu kommt.“

Die Standortdaten sollen ausschließlich zur Gefahrenabwehr verwendet und nur für maximal 60 Minuten in anonymisierter Form gespeichert werden. Für Telekommunikationsanbieter entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten, da die technische Umsetzung bundesweit einheitlich geregelt ist.

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