Familiengerichte dürfen künftig elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt anordnen

Symbolbild

Die Bundesländer haben sich auf neue Regeln für die elektronische Aufenthaltsüberwachung geeinigt. Ein neu gefasster Staatsvertrag ermöglicht es künftig auch Familiengerichten, elektronische Fußfesseln in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen anzuordnen – etwa bei häuslicher Gewalt oder Nachstellung. Das Saarland hat den Vertrag am 29. Juni 2026 als erstes Bundesland unterzeichnet. Der saarländische Landtag verabschiedete inzwischen das dazugehörige Zustimmungsgesetz. Der erweiterte Betrieb soll im Juli 2027 starten.

Das System folgt dem sogenannten spanischen Modell: Stimmt die geschützte Person zu, erhält sie ein Gerät, das vor einer Annäherung des Täters warnt. Die Überwachung erfolgt rund um die Uhr und über Landesgrenzen hinweg durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen. Betritt die überwachte Person eine Verbotszone oder unterschreitet sie den gerichtlich festgelegten Mindestabstand, wird die Überwachungsstelle automatisch alarmiert. Diese warnt dann umgehend die geschützte Person und informiert bei Bedarf die zuständige Polizeibehörde.

Justizstaatssekretär Dr. Jens Diener erklärte dazu: „Wer Frauen schlägt, bedroht oder verfolgt, muss wissen: Der Staat schaut hin, und zwar überall in Deutschland und rund um die Uhr. Das Saarland hat den Vertrag als erstes Bundesland unterzeichnet, weil wir nicht lange reden, sondern Opfer schützen wollen. Für Gewalttäter heißt das: Die Fessel sitzt, damit der Abstand bleibt. Wer sich nicht an Schutzanordnungen hält, bekommt das künftig noch stärker zu spüren.“

Unabhängig vom neuen Staatsvertrag kann die saarländische Polizei bereits heute auf polizeirechtlicher Grundlage eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Der Staatsvertrag ergänzt diese bestehende Möglichkeit nun um die gerichtliche Anordnung durch die Familiengerichte.

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