Das Saarland wird als erstes deutsches Flächenland den „Housing-First“-Ansatz dauerhaft in die gesetzliche Regelfinanzierung überführen. Das gab Sozialminister Magnus Jung bekannt. Ab Anfang 2027 soll das bisher als Projekt geführte Angebot als feste Leistung im System der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII verankert werden. Eine Ausweitung auf weitere Standorte im Saarland ist geplant.
„Wohnen ist ein Menschenrecht. Im Saarland leben dennoch laut dem ersten Wohnungslosenbericht für das Saarland mindestens 413 akut wohnungslose Menschen, davon 113 ohne Unterkunft. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Suchtprobleme, psychische oder psychosomatische Erkrankungen sowie fehlende finanzielle Absicherung bilden den Großteil der Problemlagen von Betroffenen der Wohnungslosigkeit. Hier setzt der Ansatz „Housing First“ an. Er ist ein effektiver Ansatz, um Menschen zu helfen, die von langfristiger oder wiederholter Wohnungslosigkeit betroffen sind und besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ich freue mich, dass wir als erstes Flächenland den im Saarland bereits erprobten ‚Housing-First‘-Ansatz in das Regelsystem überführen können“, erklärt Jung.
Der Grundgedanke des Konzepts: Wohnungslose Menschen mit besonders hohem Hilfebedarf – etwa mit psychischen Erkrankungen oder problematischem Drogen- und Alkoholkonsum – erhalten direkt eine eigene, mietvertraglich abgesicherte Wohnung. Ziel ist es, die Wohnungslosigkeit möglichst noch vor Beginn der eigentlichen Betreuung zu beenden. Auf dem regulären Wohnungsmarkt hätte diese besonders verletzliche Personengruppe normalerweise keine Chance. Eine stabile Wohnsituation soll die Grundlage schaffen, damit sich Betroffene um weitere Schritte wie Gesundheitsversorgung oder soziale Stabilisierung kümmern können.
Umgesetzt wird das Projekt von der Diakonie Saar, die es bereits 2018 zunächst mit Förderung der Aktion Mensch ins Leben gerufen hatte. Seit Februar 2021 finanziert das saarländische Sozialministerium das Angebot mit steigenden Förderbeiträgen – zuletzt mit rund 250.000 Euro. Zwischen 2021 und 2025 konnten so 45 wohnungslose Menschen eine eigene Wohnung beziehen. Ursprünglich auf Saarbrücken beschränkt, wurde das Angebot ab 2025 auch auf Völklingen ausgeweitet.
Eine Evaluation durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) bestätigt den Erfolg des Konzepts. Auch andere Akteure im Hilfesystem sowie Betroffene selbst bewerten „Housing First“ als wichtige Ergänzung bestehender Angebote.
„Der Ansatz des ‚Housing First‘ stellt eine wichtige Ergänzung der bestehenden Hilfen dar und findet inzwischen bundesweit Beachtung. Er bietet ein stabiles und sicheres Zuhause für die Betroffenen und bildet eine wesentliche Grundlage für weitere Schritte, etwa um sich um die eigene Gesundheit oder die Verbesserung der sozialen Situation zu kümmern. Da die Hilfen im ‚Housing First‘ stark die individuellen Wünsche und Möglichkeiten der betroffenen Menschen berücksichtigen, stärkt Housing First darüber hinaus die Selbstbestimmung und Würde der Betroffenen. Durch die Überführung in das Regelsystem leistet die saarländische Landesregierung einen bedeutenden und nachhaltigen Beitrag zur Überwindung von Wohnungslosigkeit im Saarland“, so Jung abschließend.




