Im Rahmen des Projekts „Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030“ hat das saarländische Wirtschaftsministerium ein landesweites Förderprogramm ins Leben gerufen, um die Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren zu unterstützen.
Das Programm zielt darauf ab, innovative und zukunftsfähige Konzepte sowie Strategien der saarländischen Kommunen zu fördern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Belebung von Leerständen und die Einführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen zur Steigerung des „Erlebnisfaktors Innenstadt“. Die Förderung wird durch eine Jury unter Vorsitz des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vergeben.
Interessierte Kommunen haben bis zum 23. Oktober 2023 Zeit, ihre Vorhabensbeschreibungen und Anträge einzureichen. Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei der maximale Betrag in den Mittelzentren und dem Oberzentrum 200.000 Euro und in den Grundzentren 100.000 Euro beträgt. Projekte mit förderfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro kommen nicht für eine Förderung in Frage.
Die erforderlichen Antragsformulare, Teilnahmebedingungen und Richtlinien für das landesweite Förderprogramm finden sich auf der Website https://zukunfthandel.saarland/.