Die SSW und WVW informierte darüber, dass sich aufgrund der aktuellen Entwicklung beim Verlauf der Corona-Pandemie der Ablauf der seit vielen Jahren praktizierten gemeinsamen Zählerablesung für die Strom-, Gas- und Wasserzähler in diesem Jahr ändern wird.
Zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Ablesern verzichten die Strom-, Gas- und Wasserversorger gemeinsam mit ihrem Ablesedienstleister (ASP-Agentur NRW KG Ablesedienst aus Unna) weitgehend auf eine Vor-Ort-Ablesung der Verbrauchszähler, wenn diese sich im unmittelbaren Wohnbereich befinden.
Wie sieht der Ablauf der Ablesung in diesem Jahr nun also jetzt konkret aus?
Selbstablesung
Die Ableser suchen die Kunden zu Hause auf und bitten sie an der Haustür um eine Selbstablesung Ihrer Verbrauchszähler.
Zur Selbstablesung können Sie folgende 5 Möglichkeiten nutzen:
1. Sie teilen dem Ableser die Zählerstande an der Haustür einfach mit.
2. Sie füllen die Ablesekarte, die Ihnen dagelassen wird, einfach aus und senden diese zurück.
3. Sie teilen die Zählerstände über das Internet unter www.verbrauchsablesung.de/ssw-netz mit oder
4. per E-Mail an ablesung@verbrauchsablesung.de oder
5. per Telefon 06851 / 902-575 oder per Fax 06851 / 902-576.
Ablesung durch Ableser
Bei einem Verbrauchszähler, der sich nicht im unmittelbaren Wohnbereich oder Flur befindet, sondern beispielsweise in Keller oder in der Garage montiert ist, kann eine Ablesung durch den Ableser vorgenommen werden, wenn dies von den Kunden gewünscht wird. Allerdings darf der Zugang zum Zähler nicht durch den Wohnbereich erfolgen und eine Ablesung unter Wahrung der gegebenen Corona-Schutzmaßnahmen (Masken- und Abstandsregeln) muss möglich sein.
Kann eine dieser Bedingungen nicht eingehalten werden, sind die Ableser angewiesen, den Zähler nicht vor Ort abzulesen, sondern um eine Selbstablesung zu bitten.
Sollten die Kunden sich in angeordneter häuslicher Quarantäne befinden, so werden sie gebeten, den Ableser darauf hinzuweisen. In diesem Fall ist dann nur die Selbstablesung möglich.
Alle Kunden werden gebeten primär von den beschriebenen Möglichkeiten der Selbstablesung Gebrauch zu machen. Sollte rund zwei Wochen nach Hinterlassen einer Ablesekarte kein Zählerstand eingegangen sein, wird der Zählerstand geschätzt und auf das Kalenderjahr hochgerechnet.
Bei gewerblichen Objekten und bei Mietobjekten mit zentralen Zähleranlagen erfolgt der Besuch der Ableser ebenfalls unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen.
Wichtiger Hinweis
Am Turnus der Ablesung ändert sich nichts. Die Ableser sind in der bisher gewohnten Art und Weise zu den nachstehenden Terminen in den Stadtteilen unterwegs:
Ablesetermine 20.11.20 – 26.11.20: | Niederlinxweiler, Oberlinxweiler, Urweiler |
27.11.20 – 03.12.20: | Bliesen, Winterbach, Remmesweiler, Leitersweiler, Hoof, Osterbrücken |
04.12.20 – 17.12.20: | Kernstadt St. Wendel |
11.12.20 – 17.12.20: | Werschweiler, Dörrenbach, Bubach, Marth, Niederkirchen, Saal |