Mit einer historischen Entscheidung läutet die Europäische Zentralbank (EZB) am Donnerstag, den 21. Juli 2022, für den Euroraum eine Zinswende ein: Erstmals seit 11 Jahren erfolgt eine Erhöhung des Leitzinses um 0,5 Basispunkte auf 0,5 Prozent. Ebenso erhöhte die EZB die so genannte Einlagenfazilität, also den Satz, den Kreditinstitute für Einlagen bei der EZB zahlen müssen, von -0,5 auf 0 Prozent. Die Kreissparkasse St. Wendel gibt die Zinsanpassung direkt an ihre Kunden weiter
und stellt die Berechnung von Verwahrentgelten ein.
Dirk Hoffmann, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse St. Wendel, freut sich: „Wir haben alles dafür getan, um unseren Kundinnen und Kunden so lange wie möglich vor den negativen Marktzinsen zu schützen, bis es leider nicht mehr zu vermeiden war. Zum Glück können wir dieses Thema wieder ad acta legen.“
Die Kreissparkasse St. Wendel verlangte, wie viele andere Kreditinstitute auch, für liquide Geldanlagen oberhalb bestimmter Freigrenzen ein Verwahrentgelt in Höhe des Satzes der EZB. „Wenn die EZB ihre Negativzinsen offiziell abschafft, entfällt auch unser Verwahrentgelt – das haben wir versprochen und wir halten Wort“, ergänzt Dirk Hoffmann und hofft, dass die EZB auch in Zukunft von Negativzinsen absehen wird.