Seit dem Jahr 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlich geregelten Mindestlohn. Diesem liegt der Gedanke zugrunde, die Ausbeutung auf dem Niedriglohnsektor zu verhindern. Darüber hinaus existieren branchengebundene Mindestlöhne mit teilweise höheren Verdienstchancen. Angesichts der ständig steigenden Preise sind Lohnerhöhungen durchaus gerechtfertigt. Andererseits ist der Mindestlohn eine Belastung für viele Unternehmer.
Was der Mindestlohn für Arbeitnehmer bedeutet
Der Mindestlohn lässt viele Arbeitnehmer in Deutschland aufatmen, denn selbst ungelernte Arbeitskräfte können sich auf eine faire Bezahlung verlassen. Die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze von zwölf Euro pro Stunde verhindert eine Ausbeutung effektiv. Profitabel ist diese Regelung jedoch nur für die Beschäftigten, die im Mindestlohnsektor arbeiten und für die kein Tarifvertrag gilt. Zwei Drittel jener, denen der Mindestlohn hilft, sind Frauen. Etwa 3,5 Prozent der Arbeitnehmer hätten ohne die Mindestlohnregelung weniger Geld zur Verfügung.
Die Ausnahmen von der Regel
Der Mindestlohn steht jedoch nicht allen zu. Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr an ihrem neuen Arbeitsplatz müssen sich mit weniger Geld zufriedengeben. Wer an einer Maßnahme zwecks Arbeitsförderung teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Mindestlohn. Das gilt auch für Heimarbeiter gemäß dem Heimarbeitsgesetz. Freiberufler und Selbständige profitieren von dieser Regelung nicht. Das gilt auch für die Absolventen eines Pflichtpraktikums und für Strafgefangene. Auszubildende sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen.
Diese Arbeitnehmer profitieren vom Branchenmindestlohn
Neben jenen, die sich nicht auf einen Mindestlohn verlassen können, gibt es Arbeitnehmer, die einen Branchenmindestlohn erhalten. Häufig übersteigt dieser den gesetzlichen Mindestlohn deutlich. In der Regel liegt hier ein mit den Gewerkschaften ausgehandelter Tarifvertrag zugrunde. Da der Mindestlohn branchenspezifisch ist, kommen auch solche Arbeitnehmer in den Genuss dieser Regelung, die keinen Tarifvertrag besitzen. Die Liste der Branchen mit gesonderter Lohnuntergrenze ist lang. Dazu zählen zum Beispiel die Fleischwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft, das Elektro- und Dachdeckerhandwerk, das Baugewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk, das Schornsteinfegerhandwerk, das Steinmetz- und Steinhauerhandwerk, die Textil- und Bekleidungsindustrie, die Pflegebranche, Geld- und Wertdienste, die Gebäudereinigung und noch einige mehr. So verdient zum Beispiel ein ungelernter Dachdecker mindestens 13,30 Euro pro Stunde. Ein Geselle erhält mit 14,80 Euro wesentlich mehr. Bei Elektrikern liegt der Mindestlohn bei 13,40 Euro. Ein Fleischer bekommt mindestens 12,30 Euro in der Stunde und ein Schornsteinfeger 14,20 Euro. Der Mindestlohn in der Pflege beträgt für ungelernte Kräfte ab dem ersten Dezember 2023 14,15 Euro. Pflegefachkräfte verdienen dann mindestens 18,25 Euro.
Warum steigt der Mindestlohn?
Schon jetzt bekommen Reinigungskräfte im Kreis Sankt Wendel mehr Geld als gesetzlich gefordert. In vielen Regionen und Branchen ist das jedoch noch nicht so. Durch die Inflation steigen die Lebenshaltungskosten massiv an, was letztendlich das Einkommen schmälert. Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns stabilisiert die wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer an der untersten Einkommensgrenze. Die Lohnuntergrenze schützt diese Personengruppe vor einer schleichenden Verarmung. Deshalb ist es wichtig, den Mindestlohn an die aktuelle Entwicklung anzupassen und finanzielle Belastungen abzufedern. Vorgesehen ist eine Anpassung des Lohnniveaus im zweijährigen Abstand. Im Jahr 2024 ist es wieder soweit. Ab dem ersten Januar ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro geplant. Ab dem ersten Januar 2025 soll der Lohn auf 12,82 Euro steigen. Das bringt wiederum einige Unternehmer in Bedrängnis, denn auch sie leiden unter der Inflation und den steigenden Energiekosten. Betroffen sind insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe.