In einem Beschluss vom 8. August 2023 hat das Landgericht Saarbrücken den ehemaligen Pfarrer von Freisen wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen (wir berichteten). Die Strafe wurde auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten festgelegt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die gegen das Urteil eingereichte Revision des Angeklagten wurde vom 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs abgewiesen.
Der Verurteilte hatte in seiner Rechtsmittel-Einreichung die Verletzung von formellem und materiellem Recht angeprangert. Eine gründliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat ergab jedoch keine Verstöße gegen geltendes Recht. Das Verfahren vor dem Landgericht wurde rechtskonform durchgeführt und die darin getroffenen Feststellungen stützen die Schuld des Angeklagten. Auch der festgelegte Strafmaß wurde als angemessen befunden.
Das Urteil ist nun rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Quelle: Bundesgerichtshof