In den Vereinen und Verbänden gibt es zahlreiche verschiedene Arten der Bezahlung. Diese reichen von Aufwandspauschalen über kostenlose Überlassung von Gegenständen zum privaten Gebrauch bis hin zur Zahlung eines vereinbarten Gehalts. Wann liegt aber eine bezahlte Tätigkeit im Sinne des Vereinsrechts, des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts vor? Wann ist die Person für den Verein als Arbeitnehmer tätig und wann als Dienstvertragspartner? Rechtsanwalt Nessler vermittelt die rechtlichen Grundlagen die einzelnen Beschäftigungsarten im Verein und Verband einordnen zu können, um Fehler zu vermeiden.
Dazu bietet der Landkreis St. Wendel im Rahmen des Verbundprojekts „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ ein Online-Seminar an: Donnerstag, 17. Juni, 18 bis 19 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl auf ca. 10 begrenzt.
Es kann bequem von zu Hause aus teilgenommen werden.
Benötigt werden Internetzugang, sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer.
Anmeldungen: www.vereinsplatz-wnd.de/seminare, E-Mail: t.noack@lkwnd.de.