Unwetter: Maßnahmenpaket für Betroffene

St. Wendel. Unwetter im Saarland haben Ende Mai zu zahlreichen Schäden geführt. Die Landesregierung hatte daraufhin ein Maßnahmenpaket beschlossen, um Betroffenen zu helfen. Am 11. Juni gingen zudem starke Niederschläge auch über dem Landkreis St. Wendel nieder und führten zu überfluteten Kellern und Überschwemmungen. Daher hat die Landesregierung das beschlossene Maßnahmenpaket, das unter anderem finanzielle Hilfen vorsieht, ausgeweitet – im Landkreis St. Wendel auf die Orte Hasborn-Dautweiler (Gemeinde Tholey), Kastel (Gemeinde Nonnweiler), Marpingen (Gemeinde Marpingen), Hofeld-Mauschbach und Baltersweiler (Gemeinde Namborn) und St. Wendel-Kernstadt, Winterbach, Bliesen und Urweiler (Kreisstadt St. Wendel).

Das Maßnahmenpaket der Landesregierung umfasst eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro sowie auch eine abschließende Finanzhilfe, welche sich anhand verschiedener Faktoren (z.B.: Schadenshöhe, Einkommen, Vermögen etwaige Versicherungsleistungen) berechnet.

 

Um Sofort- als auch Finanzhilfe beantragen zu können, muss eine „unverschuldete existenzbedrohende Notlage“ vorliegen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Wohnung vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist. Die weiteren Voraussetzungen sind dem vom Ministerium für Finanzen und Europa herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen.

Dieses wie auch die Antragsformulare und Richtlinien sind bei den Gemeinden erhältlich und werden zeitnah zum Download auf der Internet-Seite der jeweiligen Gemeinde bereitgestellt.

Die Gemeinden informieren über die Zuwendungsvoraussetzungen, nehmen die eingehenden Anträge entgegen und führen eine erste Plausibilitätsprüfung durch.

Sodann werden die Anträge an den Landkreis St. Wendel weitergeleitet, wo durch eine Schadenskommission die abschließende Prüfung der Anträge erfolgt.

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