Der Bau des Wasserspielplatz am Bostalsee, zu dem die Firma Kempf im vergangenen Jahr zum Preis von 1.189.665,44 Euro beauftragt worden ist, muss aufgrund von Schäden umgeplant werden. Bei vorbereitenden Maßnahmen stellte die Firma fest, dass sich die Asphaltdecke großflächig gehoben hatte. Die Ursache ist der unterschiedliche Wasserstand zwischen See- und Spielplatzfläche infolge des hydraulischen Gefälles.
Die Firma WPW Geoingenieure GmbH aus Saarbrücken bestätigte die Vermutung und schlug vor, die gesamte Spielplatzfläche um 50 cm anzuheben. Eine Reparatur wäre zu risikobehaftet gewesen. Die Schäden traten zum jetzigen Zeitpunkt überraschend auf, da in 15 Jahren seit der Anlegung der Fläche als Eislauffläche bei ähnlichen Wasserstands Konstellationen nie Probleme festgestellt worden sind.
Die Ausführungsplanung wurde durch das Planungsbüro ISA überarbeitet. Um die Fläche anzuheben soll zum Uferbereich – angrenzender Biotopbereich – ein Erdwall für eine Abgrenzung zum Seewasserstand sorgen. Seewasser wird dann über die vorhandene Leitung der Seewasserfontäne in die Fläche gepumpt und kann mittels Rohren, deren Sohle 30 cm über der Asphaltfläche liegt, auf natürliche Weise wieder in den See zurückfließen. Hierdurch wird einerseits die bisher geplante aufwändige Pumpenhaltung überflüssig. Allerdings führen die Änderungsarbeiten insgesamt zu Mehrkosten von ca. 200.000,- €.
Beim Fördergeber Land wurde eine Bezuschussung analog der bisherigen Förderung in Höhe von 95 % in Aussicht gestellt. Für den Eigenanteil verfügt der Freizeitbetrieb über ausreichende Restmittel. Die Finanzierung wird durch eingesparte Mittel bei der Sanierung des Seerundweges und den Förderanteil des Landes gewährleistet.
Der Kreistag hat die vorgestellte Änderungsplanung zum Wasserspielplatz grundsätzlich beschlossen und ermächtigt den Landrat zur Beauftragung der damit verbundenen Bauleistungen. Die Beauftragung der Bauleistungen erfolgt nach einer vergaberechtskonformen Ausschreibung oder einem Nachtrag an die Firma Kempf. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Kreistages über die Auftragsvergabe informieren.