Es war die längste Bund-Länder-Konferenz bislang. Mehr als elf Stunden verhandelten die Ministerpräsident*innen mit der der Kanzlerin über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wegen Streits zum Urlaub im eigenen Bundesland war die Runde jedoch mehrere Stunden unterbrochen.
Statt der erwünschten Lockerungen wurden jedoch aufgrund der steigenden Zahlen deutschlandweit weitere Maßnahmen beschlossen.
So bleiben die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig und der Lockdown wird bis zum 18. April 2021verlängert.
Erweiterte Ruhezeit zu Ostern
Über Ostern kommt es zum schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie im vergangenen März. So sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden. Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Religiöse Versammlungen sollen in dieser Zeit nur virtuell durchgeführt werden. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
Notbremse konsequent durchziehen
Die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte (Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.) konsequent umgesetzt werden. Landkreise mit einer Inzidenz über 100 sollen außerdem weitere Schritte umsetzen. Diese können insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Weiter zuhause
Weiterhin gilt, dass Unternehmen Homeoffice ermöglichen sollen. Wo dies nicht möglich ist sollen sie ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
Urlaub auf Mallorca?
Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Wer doch nicht auf die Reise verzichten möchte muss bedenken, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt ausdrücklich nicht Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.
Tests in Schulen
Um die Schulen offen zu halten, sollen flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt werden. Es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche bei Beschäftigten im Bildungsbereich und Schülerinnen und Schülern angestrebt.
Bislang hat sich Ministerpräsident Tobias Hans noch nicht dazu geäußert, wie die beschlossenen Maßnahmen im Saarland umgesetzt werden. In der Vergangenheit hatte es bereits Abweichungen zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gegeben.