Bei der 42. Sportministerkonferenz (SMK) im saarländischen St. Wendel am 8. und 9. November 2018 konnten sich die Länder einstimmig auf eine Bund-Länder-Vereinbarung verständigen, in der die Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung beschlossen wird.
„Es ist eine große Errungenschaft, dass wir nach zwei Jahren Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern die vorliegende Vereinbarung beschlossen haben. Das ist ein Novum in der deutschen Sportförderung und ich freue mich sehr, dass wir dies hier im Saarland abgeschlossen haben“, sagt SMK-Vorsitzender Klaus Bouillon bei der Abschlusspressekonferenz. „Für unsere Athletinnen und Athleten bedeutet die Vereinbarung verbesserte Rahmenbedingungen – ein wichtiges Zeichen. Zudem bekennen sich Bund und Länder klar zu ihrer Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen des Spitzen- sowie des (Nachwuchs-) Leistungssports.“
Dies sind die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung:
– Die Bundesförderung der Olympiastützpunkte wird im Sinne einer finanziellen Gleichbehandlung nach Verursacherprinzip vereinheitlicht. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der SMK.
– Im Bereich der Betriebskosten der Sportstätten für den Spitzensport werden Bund und Länder zukünftig ebenfalls diese nach Verursacherprinzip finanzieren.
– Die hauptamtlichen Bundesstützpunktleiter – ein neues Strukturelement im Spitzensport – werden hälftig von Bund und Ländern finanziert, dadurch wird eine bessere Durchsetzung der Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände erwartet.
– Die Länder werden zukünftig länderübergreifende Forschungsprojekte zum Nachwuchsleistungssport am Institut für angewandte Trainingswissenschaft mit einem Betrag von insgesamt bis zu 1,5 Mio. Euro unterstützen.
– Bund und Länder bekennen sich im Grundsatz zur Gleichstellung des olympischen und paralympischen Sports. Für den paralympischen Spitzensport wird ein deutlicher Ausbau der Strukturen angestrebt.
– Der Bereich der mischfinanzierten Trainer wird mit den beteiligten Partnern einer genauen Analyse unterzogen.
Klaus Bouillon: „Die Berücksichtigung des Verursacherprinzips im Rahmen der Förderentscheidungen über die Betriebskosten der Trainingsstätten und die Finanzierung der Olympiastützpunkte sind wichtige Schritte hin zu einer transparenten Mittelverteilung nach Zuständigkeit.“
Insgesamt sollen auch mehr Mittel für den Spitzen- und Leistungssport zur Verfügung gestellt werden. Konkret hat hier der Bund bei der Trainingsstättenförderung eine Erhöhung von 8 auf 24 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Bei den Olympiastützpunkten sollen rund 3,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Grundsätzlich stehen alle Mittelaufwüchse unter dem Vorbehalt der Entscheidung des jeweiligen Haushaltsgesetzgebers.
Unabhängig von der Vereinbarung zahlt der Bund dem Verein „Athleten Deutschland“ in diesem Jahr schon 225.000 Euro, für das kommende Jahr wurden 450.000 Euro zugesagt.
Der SMK-Vorsitzende Klaus Bouillon: „Es ist ein großer Schritt, eine Vereinbarung zu beschließen zwischen dem Bund sowie 16 Ländern mit unterschiedlichen Organisations- und Förderstrukturen des Sports sowie länderspezifischen Besonderheiten. Aber jetzt müssen wir den Weg der Leistungssportreform auch konsequent weiter gehen. Insbesondere die Fortführung der Konsolidierung der Bundesstützpunkte ist unerlässlich.“
Weitere inhaltliche Schwerpunkte der 42. SMK in St. Wendel, bei der neben den Vertreterinnen und Vertretern der Länder auch der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, und der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, vertreten waren, waren die folgenden Themen:
– Der DFB berichtete über Vorbereitung zur Fußball-EM 2024 in Deutschland,
– das Land Berlin berichtete über die Bewerbung für die Special Olympics 2023 in Berlin und
– der DOSB berichtete aktuell zum „E-Sport“ und die Frage einer möglichen Anerkennung als Sportart, die eine Angelegenheit des autonomen Sports ist.
Nach dem fachlichen Austausch und den Sitzungen am ersten Konferenztag, zeichneten der SMK-Vorsitzende Klaus Bouillon, DOSB-Präsident Alfons Hörmann und Kristina Herbst, Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein am Abend des 8. November 2018 die Bundeswehr und die KPMG AG als „spitzensportfreundliche Betriebe 2018“ aus. „Mit dieser Auszeichnung senden wir ein wichtiges Signal an die Gesellschaft.Spitzensportfreundliche Unternehmen wie die Bundeswehr und die KPMG unterstützen den wichtigen Bereich der Dualen Karriere vorbildlich. Sie bieten Athletinnen und Athleten optimale Bedingungen, um Leistungssport und berufliche Karriere miteinander verbinden zu können. Genau dafür wünschen wir uns viele Nachahmer“, sagte Sportminister Bouillon.
Mit dem Ende der 42. SMK übergibt das Saarland den Vorsitz an die Hansestadt Bremen, die damit den SMK-Vorsitz für die nächsten zwei Jahre übernimmt. Sportminister Bouillon übergab aus diesem Grund symbolisch den Staffelstab an die Bremer Senatorin Anja Stahmann und zog Bilanz: „Die beiden vergangenen Jahre unseres Vorsitzes waren geprägt von konstruktiven Gesprächen und gutem fachlichen Austausch – im Sinne des Sports und unserer Athletinnen und Athleten. Der jetzige einstimmige Bund-Länder-Vereinbarung ist ein sehr gelungener Abschluss unseres zweijährigen Vorsitzes.“
Gruppenfoto: Ministerium/ Michael Schönberger