St. Wendel: Kinokarten für Star Wars Episode 8 gewinnen

Symbolbild

Wir verlosen zusammen mit dem Neuen Theater in St. Wendel 2 Mal 2 Kinokarten für den neuen Star Wars Film Star Wars: Die letzten Jedi.

„Zweiter Teil der dritten Star Wars-Trilogie, die mit Star Wars 7: Das Erwachen der Macht ihren Anfang nahm und 2019 endet. Star Wars 8 schließt direkt an den Vorgänger an: Rey, mit den Erfahrungen ihres ersten großen Abenteuers in den Knochen, geht bei Luke Skywalker auf dem Inselplaneten Ahch-To in die Lehre. Luke ist der letzte Jedi, der letzte Vertreter des Ordens, auf dem die Hoffnung ruht, dass Frieden in der Galaxis einkehrt. Doch die Schergen der Ersten Ordnung lassen Meister und Schülerin in der Insel-Idylle nicht lange in Ruhe.“

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Einfach bis zum 27. Dezember 2017 eine E-Mail an gewinnspiel@wndn.de schreiben (Betreff: Kinogewinnspiel, Adresse nicht vergessen!) und mit etwas Glück geht’s ins Kino.

Bedingungen:

  • 1 Gewinnspiel
    1.    Das Kino-Gewinnspiel wird von der Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.
    2.    Das Gewinnspiel beginnt am 25.12.2017 und endet am 27.12.2017 (21:00 Uhr). Eine Teilnahme ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
    3.    Die Verlosung erfolgt unter E- Mail Einsendungen.
  1.  Unter allen Teilnehmern werden als Gewinn ein 2 Mal 2 Kinokarten für einen Besuch der Kinovorstellung „Star Wars Episode 8“ im Neuen Theater St. Wendel verlost.
    5.    Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit einer Dienstleistung o.ä. verbunden. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchance.
    6.    Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.
    7.    Die Gewinner werden per Losverfahren ermittelt. Die Gewinner werden am 28.12.2017, ab 12:00 Uhr per E-Mail benachrichtigt.
  • 2 Rahmenbedingungen
    1.    Teilnahmeberechtigt sind alle Internetnutzer, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
    2.    Beschwerden sind unter Angebe des Gewinnspieles innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; der Veranstalter wird im Falle einer verspäteten Beschwerde von seiner Leistungspflicht befreit. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut verlost.
  • 3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspieles
    Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne das hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann.
  • 4 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
    Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspieles verwendet, es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
  • 5 Sonstiges
    1.    Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Facebook-Name uneingeschränkt in Bezug auf das Gewinnspiel in Facebook veröffentlicht werden kann.
    2.    Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook wird vom Veranstalter von sämtlichen möglichen Ansprüchen der Teilnehmer freigestellt. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist die Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel.
    3.    Der Haftungsausschuss ist als Teil des Gewinnspieles zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingung der geltenden Rechtslage nicht, nichtmehr oder nicht vollständig entsprechen sollten und daher unwirksam werden, bleiben die übrigen Teile der Teilnahmebedingung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige gesetzliche Regelung die der unwirksam gewordenen Regelung am nächsten kommt.
    4.    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    5.    Der Veranstalter ist berechtigt, die Bedingungen einseitig und nach billigem Ermessen (§315 BGB) ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

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