Es ist seit Jahren immer wieder feststellbar: mit der dunklen Jahreszeit steigen die Einbrüche in Wohnhäuser an. Deshalb gehen die Seniorensicherheitsberater im aktuellen Monatsbeitrag erneut – wie bereits in den Vorjahren – auf diese Problematik ein. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik gingen im Saarland im Jahr 2020 die Wohnungseinbrüche (auch der Versuche) im Vergleich zu 2019 um 7,4% zurück (=109 Einbrüche/Versuche weniger). Dies dürfte im Wesentlichen aber auf die häufigeren Aufenthaltszeiten der Wohnungsinhaber in ihren Häusern zurückzuführen gewesen sein und war infolge der Corona-Pandemie verständlich.
Mit der Zeitumstellung wird es nun bald wieder früher dunkel und dies erleichtert den
Einbrechern ihre „Arbeit“ insofern, dass sie kaum wahrnehmbar von Zeugen an
Wohnhäusern einbrechen können. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen und Befragungen von Einbrechern während ihrer Haftzeit ist bekannt, dass Einbrecher ihre Tatobjekte (Wohnhäuser) oft so auswählen, dass diese nicht oder nur von wenigen anderen Gebäuden umgeben sind, um so das Entdeckungsrisiko durch Zeugen und Nachbarn zu reduzieren. Bei fast 80 % der Wohnhäuser erfolgt der Einbruch von der Gebäuderückseite aus, dabei überwiegend durch Aufbrechen von Terrassentüren oder Fenster.
Für viele Täter spielt die Tatsache, dass das Einbruchsobjekt zur Tatzeit nicht bewohnt ist, bzw. die Bewohner zur Tatzeit nicht zu Hause sind, eine entscheidende
Rolle. Eine wichtige Erkenntnis aus der Täterbefragung war, dass eine aufmerksame
Nachbarschaft auf den Einbrecher eine größere Abschreckungswirkung als gelegentlich vorbeifahrende Polizeistreifenwagen hat. Gelingt es dem Einbrecher nicht in ca. 5 Minuten ein Fenster oder Türen am Wohnhaus aufzubrechen, weil sie richtig gesichert und verschlossen sind, gibt er in der Regel die weitere Tatausführung aus Angst vor Enddeckung auf.
Aus diesen Erfahrungen ergeben sich die Sicherheitstipps der Polizei und der Seniorensicherheitsberater. Fenster, Balkon- und Terrassentüren sollten, auch wenn das Haus oder die Wohnung nur kurzzeitig verlassen wird, auf jeden Fall geschlossen werden. Ein gekipptes Fenster ist für den Einbrecher immer ein offenes Fenster. Am besten man sichert Fenster und Terrassentüren mit zusätzlichen mechanischen Sicherungen. Gut gesicherte Fenster und Türen zu öffnen, erfordert in der Regel einen höheren Zeitaufwand und verursacht Lärm. Selbst wenn Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen werden, sollte die Haustür nicht nur ins Schloss gezogen werden, sondern immer zweifach abgesperrt werden.
Des Weiteren sollte man den Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen (z.B.
unter der Fußmatte, im Blumentopf etc.) verstecken – Einbrecher kennen jedes Versteck. Außerdem fällt in der Regel der Versicherungsschutz weg, wenn Einbrecher auf diese Art in das Haus gelangen können.
Rollläden sollte man grundsätzlich nur zur Nachtzeit schließen. Tagsüber geschlossene Rollläden zeigen dem Einbrecher an: „Hier ist niemand da“. Wenn man einige Tage außer Haus ist, sollte man seine Nachbarn informieren. So wissen Nachbarn und Freunde, wie lange man weg ist und wieder nach Hause kommt und wo man erreichbar ist. Schaltet man bei Abwesenheit in der Wohnung eine Zeitschaltuhr für die Beleuchtung an, sollte man hiervon ebenfalls die Nachbarn informieren.
Die Nachbarn selbst sollten aber auch Mitverantwortung übernehmen und auf verdächtige Situationen „nebenan“ achten. In Verdachtsfällen sollte daher sofort die Polizei über den Notruf 110 alarmiert werden. Bei derartigen Fällen sollte man nie versuchen, den Einbrecher selbst aufzuhalten. Dies ist Aufgabe der Polizei.
Für weitere Informationen, auch zu anderen Themenfeldern stehen die Seniorensicherheitsberater beim Landratsamt St. Wendel unter der Tel.-Nr. 06851 801-5200 oder 06851 801-5201 zur Verfügung.