Die Seniorensicherheitsberater (SSB) im Landkreis St. Wendel unterstützen die aktuelle Kampagne des saarländischen Innenministeriums und des Landespolizeipräsidiums zum Thema „Enkeltrick“. In den kommenden Wochen werden die SSB die verschiedenen Betrügertricks erneut vorstellen, um die Häufigkeit solcher Betrugsfälle zu reduzieren und insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Vermögensverlusten zu schützen.
In diesem Bericht wird die Legende I vorgestellt, auch bekannt als „Schockanrufe“. Es handelt sich um eine der schlimmsten Varianten des Enkeltricks, bei der die Betrüger die fortwährenden Ängste und Sorgen von Eltern um ihre Kinder ausnutzen. Bei einem Schockanruf geben sich die Betrüger am Telefon als enge Verwandte (z.B. Kinder oder Enkelkinder), Polizeibeamte, Rechtsanwälte, Staatsanwälte oder Richter aus und täuschen eine Notsituation vor. Sie berichten beispielsweise von einem schweren Verkehrsunfall, bei dem eine oder mehrere Personen schwer verletzt oder gar getötet wurden, wobei der Unfallverursacher angeblich ein enger Verwandter des Opfers ist. Um zu verhindern, dass das Familienmitglied ins Gefängnis kommt, wird behauptet, dass dringend eine Kaution (Bargeld oder Wertsachen) an die Polizei oder Justiz übergeben werden muss.
Um die Glaubwürdigkeit der Geschichte zu untermauern, rufen oft auch angebliche Polizisten, Staatsanwälte oder Richter bei den Opfern an. Bei einer abweichenden Legende meldet sich ein vermeintlicher Arzt und behauptet, dass ein Angehöriger des Opfers schwer verletzt im Krankenhaus liegt und dringend ein überlebenswichtiges Medikament benötigt, das nur gegen einen hohen Geldbetrag beschafft werden kann.
Wenn Zweifel an der jeweiligen Geschichte aufkommen, setzen die Täter die Opfer unter Druck, sowohl durch vermeintliches Mitgefühl als auch durch handfeste Drohungen. Oft sind solche Betrugsdelikte mit stunden- oder sogar tagelangem Telefonterror verbunden. Das Ziel dieser Masche ist es, so viel Geld und Wertgegenstände wie möglich zu erbeuten. Die Beute wird schließlich von Mittelsmännern, wie zum Beispiel falschen Polizisten, abgeholt.
Die Geldübergabe soll unmittelbar an der Haustür der Opfer erfolgen, oft jedoch an einem neutralen Ort in der Nähe eines Gerichtsgebäudes. Es ist wichtig zu beachten, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland niemals eine Kaution verlangen und die Behandlung von Unfallopfern und Patienten immer ohne Vorauszahlung erfolgt.
Weitere Informationen, auch für Vereine und Gruppen, erhalten Sie in der Geschäftsstelle der ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater beim Seniorenbüro des Landkreises St. Wendel unter der Telefonnummer 06851/801-5201 oder per E-Mail an seniorenbuero@lkwnd.de. Dorthin können auch Anfragen für kostenfreie Vorträge und Beratungen gerichtet werden
Quelle: Seniorenbüro St. Wendel