Seminar für Vereine und Ehrenamtliche aus dem Landkreis St. Wendel

Vereine sind recht herzlich zum Seminar “Fit für den Vorstand“ am 27.11.2018 und „Die rechtssichere Satzung im Verein“ am 28.11.2018 jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr im UTZ St. Wendel, Werschweilerstr. 40, eingeladen.

Fit für den Vorstand, jedes Jahr aufs Neue: Es treten neue Gesetze in Kraft oder werden geändert, neue Gerichtsurteile oder die Änderungen von Verwaltungsvorschriften beeinflussen die bisherige Vorstandsarbeit. Das ist eine permanente Herausforderung für Vereins- und Verbandsvorstände. Solche Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die gesamte Vereinsarbeit, meist auch auf die Haushaltsplanung, die Gestaltung von Verträgen oder die Besteuerung des Vereins oder Verbands. Seminarleiter Herr Nessler bietet einen umfassenden Einblick in die für 2018 wesentlichen Änderungen, damit Sie als Vereinsvorstand nicht aus Unwissenheit Fehler machen.

 

Die Satzung des Vereins, was muss, was kann und was sollte sie regeln?

Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, heißt es in § 25 Bürgerliches Gesetzbuch. Dies zeigt die besondere Bedeutung der Satzung, die den verbindlichen Rahmen allen Handelns in einem Verein darstellt. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass bestimmte Punkte in der Satzung geregelt sind. Worauf es auch bei der Änderung der Satzung ankommt und wie es richtig gemacht wird, stellt Rechtsanwalt Nessler in dem Seminar detailliert dar.

 

Angeboten wird das Seminar im Rahmen des Projektes „Mitmacher gesucht – Verein(t)“.

Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen bitte bis spätestens 23.11.2018 online unter https://landaufschwung-wnd.de/veranstaltungen/ oder per Mail an schwan@kulani.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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