Schiffsunfall Bostalsee: Kapitän soll Geldstrafe zahlen

Der Schiffsunfall auf dem Bostalsee im Mai 2018 hat ein juristisches Nachspiel. Der Kapitän soll wegen fahrlässiger Körperverletzung jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht Ottweiler erlassen. Das berichtet der Saarländische Rundfunk.

Ein Katamaran kenterte am 21. Mai 2018 auf der Gonnesweiler Seite in der Nähe des Anlegers am Center Parcs. Dabei wurden die 20 Fahrgäste leicht verletzt.

Fotos: Schäfer, Feuerwehr und DRK Kreisverband

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