Der Schiffsunfall auf dem Bostalsee im Mai 2018 hat ein juristisches Nachspiel. Der Kapitän soll wegen fahrlässiger Körperverletzung jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht Ottweiler erlassen. Das berichtet der Saarländische Rundfunk.
Fotos: Schäfer, Feuerwehr und DRK Kreisverband