Radon-Referenzwert in Kindertageseinrichtung in Theley zu hoch

Foto: Gemeinde Tholey/ehü

In der kommunalen Kindertageseinrichtung in Theley liegen die Radon-Werte über dem Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. „Dies wurde bei einer Messung des saarländischen Umweltministeriums festgestellt. Wir haben sofort die ersten Schritte in die Wege geleitet und werden schnellstmöglich Abhilfe schaffen“, so Bürgermeister Hermann Josef Schmidt.

Nach seinen Angaben liegen die festgestellten Radonwerte im Erdgeschoss des Gebäudes während der Nutzungszeit von 7 bis 19 Uhr bei 499 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft und von 7 bis 16 Uhr bei 425 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. Bei der Gesamtmesszeit liegt der Wert im Erdgeschoss bei 873 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft.

„Wir haben in Absprache mit dem Ministerium, sofort nachdem uns die Werte mitgeteilt wurden, einen Baubiologen und Sachverständigen eingeschaltet. Dieser hat uns zum einen bei der genauen Auswertung und Analyse der Ergebnisse beraten und unmittelbar daraus ableitend Lösungsvorschläge unterbreitet. Diese Vorschläge werden sofort umgesetzt, um die Radonwerte wieder unter den Referenzwert zu senken“, kündigt der Bürgermeister an. Und weiter:

„Der Sachverständige hat uns mitgeteilt, dass keine unmittelbare Gefahr für die Kinder und das Personal der Einrichtung besteht, dass aber eine regelmäßige Belüftung unbedingt erforderlich sei. Das wird natürlich bereits konsequent gemacht. Radon ist ein sehr flüchtiges Gas, das sich sehr schnell durch Luftaustausch verdünnt wodurch die Richtwerte erreicht werden können.“

Hintergrund: Radon ist ein sehr bewegliches, radioaktives Edelgas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann. Es kommt überall in der Umwelt vor. Es entsteht im Boden als eine Folge des radioaktiven Zerfalls von natürlichem Uran, das im Erdreich in vielen Gesteinen vorkommt. Um Radon-Konzentrationen bewerten und vergleichen zu können, wird der so genannte Referenzwert verwendet. Er ist im deutschen Strahlenschutzgesetz auf 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft festgelegt. Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz lediglich „als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen“. „Ein Referenzwert ist kein Grenzwert“, so das Strahlenschutzgesetz.

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