Corona-Impfung geht weiter

Priogruppe 3 wird ab morgen geöffnet – aber die Blaulichtgruppen müssen sich gedulden

Das Gesundheitsministerium hat in den vergangenen Tagen rund 30.000 weitere Impftermine an Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 vergeben. Heute werden die letzten Termine an diese priorisierten Personen vergeben, sodass dann alle Personen, die sich bisher auf die Impfliste eingetragen haben, einen Termin bis Mitte Mai erhalten. Somit kann ab morgen, den 15. April 2021, die Priorisierungsgruppe 3 freigeschaltet werden und die priorisierte Personen können sich auf die Impfliste eintragen. Der Eintrag auf die Impfliste erfolgt online über das  Buchungsportal (www.impfen-saarland.de), aber auch über die Corona- und Impfhotline des Saarlandes ist der Eintrag weiterhin möglich. Auch Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 können sich weiterhin eintragen.

„Durch die Terminvergaben der letzten Tage werden bis Mitte Mai rund 85.500 Personen ihre Erstimpfung erhalten. Das ist eine gute Nachricht, genauso wie, dass wir ab morgen die Priorisierungsgruppe 3 zur Anmeldung freischalten. Zu dieser Priorisierungsgruppe gehören rund 300.000 Personen. Damit ermöglichen wir vielen weiteren Personen die Chance auf eine baldige Impfung“, betont Gesundheitsministerin Bachmann. „So werden wir unsere gute Impfstrategie weiter ausbauen können. Aktuell belegen wir im Ranking der Bundesländer bei den Erstimpfungen den 2. Rang. Das zeigt, dass sich unser Impfkonzept bewährt hat“, betont Bachmann weiter.

Für den St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald hat die Öffnung der dritten Priorisierungsgruppe nun die Konsequenz, dass die Angehörigen von Blaulichtgruppen nun schnellstmöglich geimpft werden. Denn bei dem bislang konnten sich die Blaulichtgruppen nur freiwillig für eine Impfung mit AstraZeneca melden. Die ständige Impfkommission hat allerdings jüngst empfohlen, diesen Impfstoff nur an über 60-Jährige zu verabreichen. So teilt auch das Gesundheitsministerium mit, dass die mit den Landkreisen sowie dem Städte- und Gemeindetag geplanten Sonderimpfungen für Blaulichtorganisationen wegen Sicherheitsbedenken des Herstellers umgestellt werden müssen: Der Hersteller des Impfstoffes AstraZeneca hat gestern überraschend  einen sogenannten „Rote Hand-Brief“ versendet, in dem mitgeteilt wird, dass AstraZeneca im Einvernehmen mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur und dem Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt, den Impfstoff nur im Einklang mit den offiziellen nationalen Impfempfehlungen – den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission – zu impfen. Konkret bedeutet dies, dass von einer Anwendung für Personen unter 60 Jahre wegen der Berichte über Blutgerinnsel und Thombozytopenie bei Personen, die den Impfstoff erhalten haben, abgeraten wird. „Diese unvorhergesehene Mitteilung des Herstellers durchkreuzt all unsere Überlegungen und Vorbereitungen, allen Mitgliedern der Blaulichtverbände eine frühe Impfung im Saarland zukommen zu lassen. Das bedauern wir sehr“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.



Doch laut Udo Recktenwald „ herrscht breiter Konsens, dass wir die Mitglieder von Blaulichtorganisationen, jenen also, die sich ehrenamtlich für unser Gemeinwohl einsetzten, schnellstmöglich impfen. Schließlich stehen sie Tag und Nacht bereit, helfen und retten, oft unter Einsatz ihrer Gesundheit, ihres Lebens“. Das erklärt der St. Wendeler Landrat und die Bürgermeister der Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Tholey und der Kreisstadt St. Wendel. „Jedoch ist nur ein Bruchteil der Freiwilligen über 60. Wir äußern den Wunsch und die Bitte ans Land, die Blaulichter unter 60 im Zuge der nächsten Woche anstehenden Öffnung der Prioritätengruppe 3 vorrangig zu impfen“, so die Verwaltungschefs aus dem St. Wendeler Land. „Wir sehen die Sonderimpfung auch als ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung unserer Hilfsorganisationen und ihrer Arbeit – auf die wir, insbesondere im ländlichen Raum, angewiesen sind, auf die wir nicht verzichten können. Wenn sie ausfallen, kann eine schnelle Hilfe im Notfall nicht mehr garantiert werden. Und dieses Risiko sollte niemand eingehen. Daher muss das Land jetzt schnell handeln“, erklären abschließend Landrat und Bürgermeister gemeinsam.

Von Seiten des Gesundheitsministeriums wird jedoch darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Knappheit des Impfstoffes nicht möglich sei, Sonderimpfungen mit anderen Impfstoffherstellern anzubieten.

„Um die Impfreihenfolge nach der Priorisierung des Bundes einzuhalten und gleichzeitig aber allen Mitgliedern auch der Blaulichtverbände die Möglichkeit eines Impfangebotes zu machen, haben wir im Impfstab entschieden, die ‚Priorität 3‘ ab morgen zu öffnen. Mitglieder der Feuerwehr, des DRK und des THW können sich ab morgen auf der Impfliste anmelden“, so das Gesundheitsministerium. Auch die Ärzte können mit der Öffnung der Prio 3 Mitgliedern der Hilfsverbände im Rahmen ihres Impfkontingentes Impfangebote in den saarländischen Arztpraxen machen. Außerdem steht das Sonderkontingent von 14.000 Dosen für Blaulichtmitglieder ab 60 Jahre für vorgezogene Impfungen nächste Woche bereit.

Zur Priorisierungsgruppe 3 gehören folgende Personengruppen:

Altersindikation:
– über 60-Jährige Personen

Medizinische Indikation: 
– Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen
– Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen
– Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oderarterieller Hypertonie
– Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, wie Schlaganfälle/Hirnschläge, oder anderen chronischen neurologischen Erkrankung
– Personen mit Asthma bronchiale, mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung oder Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder< 7,5%)
– Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30)
– Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht

Berufliche Indikation:
– Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten 
– Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege
– Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und der Pharmawirtschaft, in der öffentlichen Versorgung und Entsorgung, in der Ernährungswirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und Telekommunikation
– Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind
– Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
– Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
– zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person

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