Tat kommt einer Hinrichtung gleich

Polizistenmord von Kusel: Andreas S. wegen zweifachen Mordes angeklagt

Symbolbild

Im Polizistenmord von Kusel hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen Andreas S. wegen zweifachen Mordes erhoben. Der 38-jährige soll am Montag, 31.01.2022, die 24-jährige Polizeianwärterin Yasmin B. und den 29-jährigen Polizisten Alexander K. in der Nähe von Kusel mit Schüssen getötet haben, um den Tatbestand der Wilderei zu verdecken. Das Verfahren gegen seinen zunächst mutmaßlichen 33-jährigen Komplizen wurde, soweit es den Vorwurf des Mordes betrifft, eingestellt.

Die Ermittlungen haben bestätigt, dass Andreas S. allein verantwortlich für die tödlichen Schüsse auf die Polizeibeamten war. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird dem 38-Jährigen neben den bisher bekannten Schüssen ein weiterer, dritter Schuss mit der Schrotflinte zu Last gelegt.

Regelrechte Hinrichtung – S. ermordete beide Polizisten mit Kopfschüssen

Die Staatsanwaltschaft beschreibt den Tathergang wie folgt: Den ersten Schuss gab der 38-Jährige nach dem Vorwurf der Anklage überraschend aus der Schrotflinte aus kurzer Entfernung auf den Kopf der Polizeibeamtin ab, die dadurch schwerverletzt und bewusstlos auf die Straße stürzte, so dass der 38-Jährige davon ausging, dass sie tot war. Den zweiten Schuss gab er ebenfalls aus der Schrotflinte aus größerer Entfernung auf den männlichen Polizeibeamten ab, den er am Gesäß traf. Der Polizeibeamte schoss zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole. Der 38-Jährige schoss dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Polizeibeamten und verletzte ihn jedes Mal schwer. Der letzte Schuss traf den Polizeibeamten am Kopf und war tödlich. Als S. dann die auf der Straße liegende Polizeibeamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen durchsuchte, bemerkte er nach dem Ergebnis der Ermittlungen, dass sie noch lebte und gab mit der Schrotflinte einen weiteren Schuss auf ihren Kopf ab.

In rechtlicher Hinsicht wirft die Staatsanwaltschaft ihm deshalb einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie zwei weitere vollendete Morde vor, zusätzlich Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 38-Jährige zur Verdeckung der Jagdwilderei handelte, sowie beim zweiten und dritten Tötungsdelikt zur Verdeckung bereits begangener Tötungsdelikte. Ferner haben die Ermittlungen ergeben, dass der S. zum Zeitpunkt der Tat seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch die Jagdwilderei und den Verkauf der Beute erzielte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Polizeibeamten aus Habgier getötet zu haben, um diese illegale Erwerbstätigkeit fortsetzen zu können.

Sowohl dem 38-Jährigen als auch dem 33-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft mit der Anklage gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei zur Nachtzeit vor. Gegenstand dieses Anklagepunkts ist nur die Jagdwilderei in der Tatnacht der Morde. Wegen weiterer Wildereivorwürfe ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Dem 33-Jährigen wird ferner versuchte Strafvereitelung vorgeworfen, da er nach dem Ergebnis der Ermittlungen nach der Tat dem 38-Jährigen bei dem Versuch half, Spuren der Morde beiseite zu räumen.

Zur Schuldfähigkeit beider Beschuldigter hat die Staatsanwaltschaft psychiatrische Gutachten eingeholt. Die Sachverständigen gegen ihr abschließendes Gutachten erst in der Hauptverhandlung und aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung ab. Nach ihrer vorläufigen Bewertung gibt es bei keinem Beschuldigten Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit.

Auch gegen Ehefrau von S. wird jetzt ermittelt

Tatwaffen waren nach dem Ermittlungsergebnis die Schrotflinte und das Jagdgewehr, die am 31.01.2022 am Festnahmeort in Sulzbach sichergestellt wurden.

Die Schrotflinte hatte der 38-Jährige vor längerer Zeit in einem Waffengeschäft im Saarland erworben und dann an eine Privatperson verkauft. Mitte 2021 kaufte die Ehefrau des 38-Jährigen dann die Waffe von dieser an. Bereits im Frühling 2021 hatte die Ehefrau von S. das Jagdgewehr in einem weiteren Waffengeschäft im Saarland erworben. Der 38-Jährige lebte mit seiner Ehefrau, die die Waffen legal besaß, zusammen. Die näheren Umstände, wie der 38-Jährige in den Besitz der Tatwaffen kam, sind Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die Ehefrau wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Das Schwurgericht in Kaiserslautern hat jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den 38-Jährigen und den 33-Jährigen zu entscheiden. Der 38-Jährige befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.

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