Polizei gibt Tipps: Herbst und Winter – die dunkle Jahreszeit birgt viele Unfallgefahren

Nebel, Schnee, Glatteis, Sturm und starker Regen stellen den Kraftfahrer vor allem im Herbst und im Winter vor einige – zum Teil lebensgefährliche, aber auch vermeidbare – Probleme. Schlimmstenfalls kommt es zu den gefürchteten Massenkarambolagen, oft verbunden mit vielen Toten und/oder Verletzten. „Sehen und gesehen werden!“, lautet die goldene Regel. Im Herbst kommt es zudem vermehrt zu Wildunfällen.

Wichtige Rollen spielen dabei die Fahrbahnbeschaffenheit, die Reifen und die Beleuchtung des Fahrzeuges, aber auch die persönliche Einstellung der Verkehrsteilnehmer. Eine rechtzeitige gedankliche Umstellung auf die veränderte Situation, die Beachtung einiger Verhaltensregeln und eine optimale technische Ausrüstung der Fahrzeuge reduzieren erheblich die Unfallgefahren.

Seit dem 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Diese Pflicht ist nicht auf einen bestimten Zeitraum beschränkt. Kraftfahrzeuge dürfen danach bei winterlichen Straßenverhältnissen – dazu zählen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – nur noch mit Winterreifen (M+S-Reifen) gefahren werden. Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen (siehe § 2 Abs. 3a StVO).

Die Winterreifenpflicht gilt übrigens auch für alle motorisierten Zweiräder.

Besondere Regelungen gelten für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Deren Fahrer müssen bei Sichtweiten unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis besonders vorsichtig fahren, um Gefährdungen anderer auszuschließen. Wenn nötig, müssen sie den nächsten geeigneten Platz zum Parken anfahren.

Führer von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dürfen unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen unter 50 Meter beträgt. Sofern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindert, ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur unter diesen Bedingungen dürfen dann auch die Nebelleuchten eingeschaltet werden; ansonsten werden andere Fahrer geblendet. Die Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern darf dann nicht überschritten werden. Notfalls muss der Fahrer seine Geschwindigkeit noch weiter verringern.

Nebel, Glatteis, starker Regen und Laub auf der Fahrbahn

Bei Nebel wird die Sicht und die Wahrnehmung eingeschränkt bzw. verändert. Glatteisgefahr besteht bereits ab 3 Grad Celsius, ab etwa 7 Grad Celsius weisen Winterreifen bessere Haftwerte auf. Herbstliches Laub auf der Fahrbahn macht die Fahrbahn glitschig und sorgt beim plötzlichen Bremsen, riskanten Fahrmanövern und in Kurven – insbesondere für Zweiradfahrer – für unfallrelevante Situationen. Bei Regen, Glatteis, Schnee und Laub auf der Fahrbahn ist die gute Bereifung des Fahrzeuges und seine intakte Beleuchtung von erheblicher Bedeutung.

Tipps der Polizei

1.    Bei Nebel Geschwindigkeit anpassen, Sicherheitsabstand halten und bremsbereit sein. Nicht an die Schlussleuchten „klemmen“. Rechtzeitig Beleuchtung und gegebenenfalls Nebelleuchten einschalten. Wer sich einem Stauende nähert, sollte die Geschwindigkeit angemessen unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs durch Abbremsen verringern. Warnblinkanlage einschalten. Auch mit plötzlich auftretenden, räumlich beschränkten Nebelbänken rechnen. Stauenden und Liegenbleiben mit einer Panne sind gefährlich: Wenn möglich, sollten sich alle Fahrzeuginsassen hinter den Schutzplanken in Sicherheit bringen und eine Warnweste tragen. Warnfunkmeldungen im Radio hören und ernst nehmen!

2.    Bei starkem Regen und/oder Laub auf der Fahrbahn gelten ähnliche Regeln. Zusätzlich ändern sich die Fahrbahneigenschaften und der Fahrzeugführer kommt bei zu hoher Geschwindigkeit, plötzlichem Abbremsen und Kurvenfahrten leichter ins Rutschen. Bei Regen muss immer – auch wenn keine Gefahrzeichen aufgestellt sind – mit gefährlichem Aquaplaning gerechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Überfahren von Brücken. Bei Auftreten von Aquaplaning nicht abrupt bremsen, sondern Lenkrad festhalten und vom Gas gehen. Zu bedenken ist auch der längere Bremsweg. Bei Wolkenbrüchen notfalls auf einen Parkplatz oder rechts ran fahren.

3.    Sehen und gesehen werden, lautet die goldene Regel. Hierzu gehört eine intakte Beleuchtung, die einerseits rechtzeitig einzuschalten wäre und auch von Zeit zu Zeit zu reinigen ist. Gleiches gilt auch für die Wischerblätter und die Scheibenwischanlage, die gegebenenfalls genügend Frostschutzmittel enthalten muss. Vermeiden Sie „Blindfahrten“ und reinigen Sie vereiste Scheiben.

4.    Im Herbst bestehen vermehrte Gefahren durch Wind bzw. Sturm. Fahren Sie insbesondere vorsichtig bei höheren Geschwindigkeiten, wenn Sie zum Beispiel auf der Autobahn „freie Lagen“ oder Brücken befahren. Bei Sturm nicht unter Bäumen parken und Straßen, die durch Waldgebiete führen, meiden.

5.    Wer auf der sicheren Seite sein will, dem empfiehlt die Polizei ohne Wenn und Aber von Oktober bis April Winterreifen.

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