Gestern Nachmittag, den 17.08.2023, wurde eine 74-jährige Frau aus dem Kreis Sankt Wendel Opfer eines Schockanrufs. Die Frau wurde dazu verleitet, Bargeld und Wertgegenstände im Wert von mehreren 10.000 Euro in eine Tasche zu packen und diese vor dem Amtsgericht in Sankt Wendel an einen unbekannten Mann zu übergeben.
Der Telefon der Frau klingelte am gestrigen Mittwoch gegen 15 Uhr. In dem Telefonat wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Tochter inhaftiert sei, nachdem sie einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Um die Haft zu vermeiden, sei eine hohe Kaution erforderlich.
Unter Schock aufgrund der überraschenden Nachricht, handelte die Frau sofort. Sie sammelte Bargeld und Wertgegenstände im Wert von mehreren 10.000 Euro aus ihrem Haus und übergab diese vor dem Amtsgericht in Sankt Wendel an einen Mann, den sie nicht kannte. Während dieser Transaktion führte ein angeblich involvierter Richter das Telefonat fort.
Nachdem die Frau ihrem Mann zu Hause die Ereignisse geschildert hatte, wartete das Paar auf die angekündigte Rückkehr ihrer Tochter durch die Polizei. Erst nach einem Gespräch mit anderen Familienmitgliedern wurde der Schwindel erkannt. Gemeinsam begaben sich die ältere Dame und ihre tatsächliche Tochter zur örtlichen Polizeidienststelle in Sankt Wendel, um den Vorfall zu melden.
Die örtliche Polizei warnt in Anbetracht dieses Vorfalls erneut vor solchen Schockanrufen und rät zur Vorsicht bei unerwarteten Anrufen, insbesondere wenn finanzielle Forderungen erhoben werden.
So schützen Sie sich vor Telefonbetrügern:
- Die Polizei nimmt weder Wertgegenstände noch Bargeld entgegen!
- Sollten die Anrufer von Ihnen Geld verlangen, legen Sie sofort auf und heben Sie bei weiteren Anrufversuchen nicht mehr ab!
- Legen Sie auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen!
- Nehmen Sie mit ihren Angehörigen oder einer Vertrauensperson Kontakt auf oder rufen Sie die Polizei unter der Ihnen bekannten Nummer oder der 110 an!
- Nutzen Sie nicht die Rückruffunktion!
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse!
- Übergeben oder überweisen Sie niemals Geld an unbekannte Personen oder Konten!
Quelle: Polizei Saarland