Ministerrat konkretisiert die Corona-Maßnahmen für das Saarland

Am heutigen Donnerstagnachmittag tagten die Minister des Saarlandes um die, am Dienstag in der Ministerpräsidentenkonferenz besprochenen Maßnahmen, in eine für das Saarland geltende Verordnung zu bringen. Die nun beschlossenen Maßnahmen sind hart, jedoch aus Sicht der saarländischen Landesregierung notwendig, da die Infektionszahlen nicht zurückgegangen sind, da vor allem die Todeszahlen sehr hoch sind und da es durch die Mutation auch zu weiteren rasanten Infektionsanstiegen kommen kann. 



Deshalb gilt ab Montag zu den bereits bestehenden Regelungen des Lockdowns: 

Einreisende aus Risikogebieten: 

Für Einreisende aus Risikogebieten gilt nun neben der Quarantäneregelung eine zusätzlich Testpflicht, entweder 48h Stunden vor oder bei der Einreise in das Land. Dies gilt explizit nicht für Pendler*innen. 

Kontaktbeschränkung: 

Wie in der Ministerpräsidentenkonferenz bereits besprochen darf ab Montag zum eigenen Haushalt nur noch eine weitere Person hinzukommen. Dies gilt vor allem, um Alleinstehenden die Möglichkeit zu geben, nicht alleine sein zu müssen. Hierbei gilt auch, dass Alleinstehende einen Haushalt besuchen dürfen, dieser jedoch genauso zu dem Alleinstehenden kommen darf. 

Für Härtefälle, wie Betreuungen wurden spezielle Lösungen geschaffen, damit diese weiterhin praxisorientiert möglich sein können. Auch sind Betreuungsgemeinschaften für Kinder möglich. Diese sollten jedoch nur im Härtefall in Anspruch genommen werden. 

Wer seine Kinder zuhause betreut erhält hierzu 10 zusätzliche Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) 

Das Land übernimmt außerdem für den Rest des Monats die Kitagebühren und die Beiträge zur freiwilligen Ganztagsschule. „In Verbindung mit der Erweiterung des Kinderkrankengeldes setzen wir damit ein starkes Entlastungssignal für Familien, die ihre Kinder zuhause betreuen“, so Ministerpräsident Tobias Hans.

Schulen: 

Bis 31. Januar bleiben die Schulen im Saarland geschlossen. Eine Ausnahme bilden hierbei die Schüler*innen in Abschlussklassen, die wieder in Präsenz an den Schulen unterrichtet werden sollen.   

Kantinen: 

Betriebskantinen und Mensen werden geschlossen. Außer, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt das Essen in einer sicheren und vernünftigen Art und Weise einzunehmen. Auch in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen sollen die Kantinen weiterhin geöffnet bleiben

15 km Regelung: 

Die Regelung, dass man sich nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um seinen Wohnort aufhalten soll, wurde so ausgestaltet, dass sie nur tagestouristische Reisen einschränkt. Besorgungen oder wichtige Besuche sind somit weiterhin möglich. Diese Beschränkung tritt in Kraft wenn in einem Kreis eine Inzidenz von 200 für 3 Tage überschritten wird. Nach Besprechungen mit den Landräten wurde außerdem eine Ausnahme beschlossen, wenn es nur in einzelnen Einrichtungen im Kreis zu hohen Zahlen kommt. 

Diese Maßnahmen gelten ersteinmal bis zum 24. Januar , aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch darüber hinaus bis zum 31. Januar.

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