Ministerin verleiht Pflegemedaille im Landkreis St. Wendel

„Pflegende Angehörige leisten den Hauptteil der Pflege in Familien und erfüllen anspruchsvolle und wichtige Aufgaben, deren Stellenwert in Anbetracht der demografischen Entwicklung weiter wachsen wird“, erklärt Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Mit der „Pflegemedaille des Saarlandes“ würdigt die Landesregierung das ehrenamtlich geleistete Pflegeengagement. Am 23. November erhielten acht Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis St. Wendel die Pflegemedaille als Dank und Anerkennung für ehrenamtliche Arbeit in der Pflege und Betreuung.

Ausgezeichnet wurden Familie Ingrid (74) und Siegfried Joseph (79), aus St. Wendel-Leitersweiler. Beide pflegen seit der Geburt ihren Sohn Swen. Über 50 Jahre haben sie sich gemeinsam um die Betreuung und Pflege gekümmert. Mittlerweile ist Swen in einen Pflegeheim untergebracht, da aus Altersgründen die Pflege immer schwieriger wurde.

Auch Marietta (65) und Berthold Dewes (66) aus Namborn erhielten die Pflegemedaille des Saarlandes. Das Ehepaar betreut und pflegt den Bruder von Frau Dewes seit 1998 gemeinsam. Dieser ist auf die tägliche Unterstützung von Frau Dewes in vielen Bereichen seines Alltags angewiesen.

Ihren pflegebedürftigen Sohn betreuen Irene und Gerd Busch aus Urexweiler. Der mittlerweile 52-jährige Sohn ist seit seiner Geburt auf Hilfe und Betreuung angewiesen. Dafür wird Familie Busch jetzt von Ministerin Monika Bachmann ausgezeichnet.

Irmtraud Hausmann aus Namborn pflegt ihre beiden behinderten Kinder seit deren Geburt. Beide haben einen hohen Hilfebedarf und sind auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen. Frau Hausmann bewerkstelligt diese Aufgaben alleine und versorgt zudem noch drei weitere Kinder. Dieser Einsatz wird mit der Pflegemedaille geehrt.

Eine weitere Auszeichnungsträgerin war Agathe Haupenthal aus Nohfelden, die über mehrere Jahre, trotz einer eigenen Gehbehinderung, mehrere Familienangehörige – auch die ihres Mannes – gepflegt und betreut hat.

„Alle Vorgeschlagenen haben sich nicht nur um ihre Angehörigen verdient gemacht, alle haben ein wichtiges Signal gesetzt, indem sie familiäre Pflege sicherstellen und pflegebedürftigen Menschen den bevorzugten Verbleib in der vertrauten Umgebung ermöglichen. Pflege und Betreuung sind nicht zuletzt eine Herzenssache“, betonte Ministerin Monika Bachmann. „Pflege zuhause ist ohne die Bereitschaft und den Einsatz pflegender Angehörigen nicht möglich. Ehrenamtliche Pflegepersonen ergänzen die Arbeit der professionellen Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten und ermöglichen vor allem den Verbleib pflegebedürftiger Menschen in ihrer vertrauten, häuslichen Umgebung, wodurch ein Wechsel in ein Heim verzögert bzw. vermieden werden kann.“

Hintergrund Pflegemedaille:
Rund 20.000 pflegebedürftige Menschen werden im Saarland zu Hause betreut. Diese verantwortungsvolle Aufgabe, die Angehörige mit viel Liebe und Fürsorge oftmals rund um die Uhr ausüben, verdient gesamtgesellschaftliche Anerkennung ebenso wie Unterstützung beispielsweise dadurch, dass pflegende Angehörige ihre Arbeitszeiten auf die Erfordernisse der Pflege abstimmen können. Hierzu bietet das Gesetz zur Familienpflegezeit die Grundlage. Genauso wichtig ist allerdings, dass in der Berufswelt die in Familien geleistete Pflege von Angehörigen in gleicher Weise anerkannt wird wie die Erziehung von Kindern.
Um das Augenmerk noch stärker auf den Einsatz pflegender Angehöriger zu lenken, zeichnet die Landesregierung herausragendes, ehrenamtliches Engagement mit der Pflegemedaille aus. Es werden Personen ausgezeichnet, die ihren Wohnsitz im Saarland haben und die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen im häuslichen Bereich unentgeltlich über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben.
Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, (Ober-)Bürgermeister und Ortsvorsteher, die privaten Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenbeirat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Die Ausschreibung erfolgte im Zeitraum von März bis September 2016.

Foto: Sozialministerium

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Blätterbarer Katalog-2024 mit 72 Seiten: