Marpingen: Kommunales Corona-Testzentrum startet am Montag

Die Gemeinde Marpingen richtet in Zusammenarbeit mit dem Kreis St. Wendel und mit Unterstützung der Bundeswehr und des DRK ein kommunales Corona-Testzentrum in Marpingen ein.

Ab dem kommenden Montag, 15. März, 13:00 Uhr können sich die BürgerInnen dann kostenlos im Gymnastikraum im Gebäude der kleinen Schulturnhalle in der Marpinger Marienstraße (zwischen der Gemeinschaftsschule und großen Sporthalle) schnell-testen lassen. Die Tests werden durch geschultes Personal der Bundeswehr und des DRK durchgeführt, und die Ergebnisse werden den Testpersonen nach kurzer Wartezeit schriftlich bescheinigt. Genutzt werden dabei SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests. 

Testpersonen werden darauf hingewiesen mindestens in einer Zeitspanne von 15 Minuten vor der Testung nicht zu essen, trinken oder zu rauchen.

Öffnungszeiten:

Nur Montag, 15.03. (Starttag): 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ansonsten:

Montags bis freitags: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Auch eine Öffnung am Samstagvormittag ist angedacht, muss aber noch organisiert werden. Wir informieren erneut, wenn diese Option zur Verfügung steht.

Kinder unter 14 Jahren werden in den kommunalen Testzentren nicht getestet. Das gleiche gilt für Personen, die nicht „geschäftstüchtig“ sind.

Anmeldung:

Eine Anmeldung zum Schnelltest ist vorläufig nicht nötig – darauf haben sich die Kreisbürgermeister mit dem Landkreis vorerst geeinigt. Das kann sich in den kommenden Tagen und Wochen ändern, wenn die Gemeinde Marpingen erste Erfahrungen mit dem Betrieb des Testzentrums gesammelt hat.

Eine Terminvereinbarung kann helfen die Wartedauer auf ein Minimum zu reduzieren und so bessere Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und unnötige Wartezeiten und Warteschlangen zu vermeiden.

Falls eine Terminvergabe eingeführt wird berichten wir darüber in den Marpinger Nachrichten, auf der Webseite www.marpingen.de und auf der Facebook-Seite der Gemeinde. Wir bitten alle BürgerInnen sich vor Besuch des Testzentrums in diesen Medien zu informieren.

Was muss die Testperson mitbringen?

  • Die Testperson muss eine medizinische oder FFP2-Maske tragen.
  • Die Testperson muss einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Versichertenkarte) vorzeigen. 

Wenn der Test negativ ausfällt:

  • Das negative Testergebnis wir der Testperson mitgeteilt und schriftlich bescheinigt.

Wenn der Test positiv ausfällt:

  • Das positive Testergebnis wird der Testperson mitgeteilt und schriftlich bescheinigt.
  • Vor Ort wird ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt.
  • Das Gesundheitsamt wird vom Testzentrum informiert.
  • Die Testperson begibt sich umgehend in häusliche Quarantäne bis das Ergebnis des PCR Tests vorliegt. Über das Ergebnis wird die Testperson von Gesundheitsamt St. Wendel informiert. Auch für Angehörige des Haushaltes wird durch das Gesundheitsamt Häusliche Quarantäne ausgesprochen.

Weitere Infos:

Weitere Informationen zum kommunalen Corona-Testzentrum erhalten Sie unter der Telefonnummer 06853 9116 0

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