Künftig weniger Hürden bei Nachbarschaftshilfe im Saarland

Seit bereits drei Jahren können im Saarland Angebote zur Unterstützung im Alltag, auch als Nachbarschaftshilfe bekannt, für Pflegebedürftige mit einer monatlichen Vergütung von bis zu 125 Euro in Anspruch genommen werden. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen sollen nun die Registrierungsvoraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe überarbeitet und das Leistungsspektrum erweitert werden.

Der saarländische Sozialminister Magnus Jung erklärte dazu: „Derzeit nutzen etwa 315 pflegebedürftige Personen die Nachbarschaftshilfe im Saarland. Durch den Wegfall des Erste-Hilfe-Kurs-Nachweises wird die Registrierung erleichtert. Darüber hinaus sollen künftig auch regelmäßige Botengänge im Rahmen der Nachbarschaftshilfe vergütet werden können. Damit senken wir die Hürden für die Antragsstellung weiter ab und schaffen ein bürgernäheres Angebot, von dem noch mehr Menschen profitieren können.“

Diese Änderungen wurden in der gestrigen Sitzung des Ministerrats beschlossen und werden nun im nächsten Schritt einer externen Anhörung unterzogen.

Minister Jung unterstreicht bereits jetzt: „Nutzen Sie die Nachbarschaftshilfe. Viele Saarländerinnen und Saarländer könnten von dieser Unterstützung profitieren, sind jedoch möglicherweise nicht über das Angebot informiert oder zögern bei der Antragstellung. Die Registrierungsstelle steht Ihnen bei allen wichtigen Schritten zur Seite.“

Erst im Februar dieses Jahres wurden bereits erste Erleichterungen im Bereich der Nachbarschaftshilfe eingeführt, indem die Abrechnung direkt über die Pflegekassen erfolgt, ohne den Umweg über das Sozialministerium. Zusätzlich wurden alle Antragsteller:innen von den Gebühren für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses befreit.

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden sich unter: www.saarland.de/nachbarschaftshilfe

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