Der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel hat beschlossen, die Fördersätze für die außerschulische Jugendarbeit ab dem 1. Juli 2024 anzuheben. In der letzten Sitzung des Gremiums wurde dieser Beschluss einstimmig gefasst.
„Junge Menschen brauchen Raum zur Entfaltung, zur Gestaltung, sinnvolle Freizeitbeschäftigungen. Dies alles bietet die offene Jugendarbeit von Vereinen, Verbänden oder Jugendbüros. Und genau diese stärken wir. Schließlich ist es das Ziel unser aller Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern. Dafür haben wir als Verwaltung bereits vor Jahrzehnten die Rahmenbedingungen geschaffen, die wir stetig anpassen“, sagte Landrat Udo Recktenwald.
Die wesentlichen Änderungen umfassen die Erhöhung der Anteilsfinanzierung und der Festbetragsfinanzierung für verschiedene Maßnahmen:
- Die Förderung mehrtägiger Freizeitmaßnahmen und internationaler Begegnungen wird pro Tag und berechtigter Person von 4 Euro auf 6 Euro erhöht.
- Die Unterstützung von Orts- und Stadtranderholungen sowie von Maßnahmen mit einer Übernachtung steigt pro Tag und berechtigter Person von 2,50 Euro auf 4 Euro.
- Die Festbetragsfinanzierung von Betriebsausgaben offener Einrichtungen der Jugendarbeit wird von 260 Euro auf 400 Euro erhöht.
Weitere Informationen sowie Antrags- und Nachweisformulare finden Interessierte online unter www.landkreis-st-wendel.de.





