geänderte Maskenpflicht

Kostenlose FFP2-Masken für ÖPNV-Kunden

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetztes am 23. April 2021 tritt ab sofort eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV in Kraft. Die Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske (oder einen vergleichbaren Standart wie KN95) tragen. Erneut stellt der Landkreis St. Wendel Masken für seine Fahrgäste zur Verfügung. Die FFP2-Masken werden von den Busfahrern, dem Prüfpersonal des Landkreises und auch im TourRondo am Bahnhof kostenlos an die Fahrgäste verteilt.

Die Bitte des Landkreis St. Wendel an alle Fahrgäste:

Tragen Sie Ihren FFP2-Mundschutz! Halten Sie Abstand, wenn die Möglichkeit besteht! Benutzen Sie die Hand-Hygienespender!


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