Auch im St. Wendeler Land ist es ein Thema im Netz, denn viele private Nutzer von Facebook, YouTube, Twitter, Instagram und Co. wissen nicht, dass auch sie der Anbieterkennzeichnung unterliegen können. Die Landesmedienanstalt Saarland hat hierzu kürzlich einen Leitfaden zur Impressumspflicht in sozialen Medien und auf Webseiten veröffentlicht und zahlreiche Reaktionen unter anderem auch von Plattformanbietern wie Google erhalten.
„Voraussetzung für die Sicherung der Freiheit im Netz ist, dass wir für Transparenz und Verantwortung sorgen. Wer Medien im Netz anbietet, muss sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Anbieter zu erkennen geben“, stellt der Direktor der LMS, Uwe Conradt fest. „Unser Leitfaden hat eine Diskussion angestoßen. Wir freuen uns über zahlreiche Reaktionen und Anregungen. Viele Menschen begrüßen, dass mit der Maßnahme der LMS ein Beitrag gegen Aggressivität und Rücksichtslosigkeit im Netz geleistet wird. Andere Menschen, die bislang anonym im Netz unterwegs waren, empfinden es als problematisch, dass sie aus rechtlichen Gründen ihren Namen und ihre Anschrift eintragen bzw. verlinken müssen, um die sogenannte einfache Impressumspflicht einzuhalten.“
Digitales Nummernschild wäre ein fairer Mittelweg
Ein Vergleich zur Straßenverkehrsordnung könnte ein sinnvoller Maßstab auch für die Kennzeichnung von kleineren – vor allem überwiegend privaten – Telemedienanbietern sein. „Auch beim Straßenverkehr wäre das Recht schwer durchsetzbar, wenn Autos kein Kennzeichen hätten. Gleichzeitig gibt das Kennzeichen einen Schutz der Privatsphäre, da nur bei einem berechtigten Interesse die Daten herausgegeben werden. Ich rege an, über die Einführung eines digitalen Nummernschilds nachzudenken. Dieses würde dem berechtigten Wunsch nach Privatsphäre im Netz entsprechen und gleichzeitig der Anbieterkennzeichnung genügen; es wäre ein fairer Mittelweg.“
LMS kontrolliert Einhaltung der Impressumspflicht und gibt Tipps
Die Landesmedienanstalt Saarland, die stichprobenartig und anlassbezogen kontrolliert, ob saarländische Anbieter ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen, stellt häufig Verletzungen dieser Vorgaben fest. Oft fehlen die gesetzlich vorgegebenen Angaben ohne besondere Absicht. Das lässt sich leicht daran erkennen, dass dieselben Akteure ihrer Kennzeichnungspflicht z. B. bei eigenen Websites durchaus nachkommen. In diesen Fällen wäre schon eine Verlinkung ausreichend.
Der Leitfaden zur Impressumspflicht ist abzurufen unter: www.lmsaar.de/regulierung/aufsicht/impressumskontrolle/