Ab heute gilt, wer vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist, wird von der Testpflicht befreit. Ebenso Genesene müssen sich nicht mehr testen lassen, wenn sie beispielsweise im Einzelhandel einkaufen wollen.
Heute tritt eine neue Regelung für geimpfte Personen bzw. Personen, die bereits mit dem Corona-Virus infiziert waren, in Kraft. Demnach werden sie mit einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung bzw. einer bereits erfolgten Infektion, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, von der Testpflicht befreit.
Die Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen und die geimpften Personen dürfen keine typischen Symptome wie Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen.