Das Bundesverkehrsministerium hat die Länder aufgefordert, die Verfolgung von Verstößen gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot am Sonntag vor dem zu erwartenden Streik der Gewerkschaften ver.di und EVG am Montag, den 27.03.2023, auszusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Saarland eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots am 26.03.2023 über den Landesbetrieb für Straßenbau erlassen.
„Wir wirken damit den zu erwartenden Versorgungs- und Lieferkettenproblemen – zumindest für das Saarland – entgegen“, sagt Mobilitätsministerin Petra Berg. „Es handelt sich dabei insbesondere um eine Forderung der Verbände des Transportgewerbes. Das Ministerium hat die IHK sowie den Landesverband Verkehrsgewerbe Saar, das Sozial- und Innenressort aber auch Bund und Länder über die Saarländische Ausnahmegenehmigung informiert.“