Der Kreistag St. Wendel hat die Privatisierung des im Eigentum des Landkreises Sankt Wendel befindlichen Campingplatz Bostalsee beschlossen. Diese Grundsatzentscheidung folgt einer Reihe von und in jüngster Zeit immer präsenter werdenden Veränderungen bezüglich des bisher öffentlich-rechtlich geführten Platzes, die Landrat Udo Recktenwald im Rahmen der vergangenen Kreistagssitzung betonte.
Der Campingplatz besteht seit 1980, verfügt auf 14ha Fläche über 438 Stellplätze, die für den Tourismus der Kreisstadt von Bedeutung sind. Zurzeit wird er zum 5-Sterne-Standard gezählt, doch veraltete Infrastruktur und nötige Sanierungen halten einen erhöhten Investitionsbedarf bereit. Camping trägt in der heutigen Zeit ein neues Image. Durch die Corona-Pandemie sind naheliegende und kostengünstige Urlaube attraktiver geworden. Umso dringlicher wird die Erneuerung des Campingplatz Bostalsee, der trotz erheblicher Preiserhöhungen von 30% auch 2020 einen Verlust von 159 000€ zu verzeichnen hatte.
Für Recktenwald ist es ausgeschlossen weiter an der Preisschraube zu drehen und aus diesem Grund wurde die Frage gestellt, ob es sinnvoll sei den Campingplatz in Eigenträgerschaft zu lassen. Mit diesem Thema hat sich der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Camping- und Ferienparkwirtschaft Prof. Dr. Heinrich Lang in einer Studie beschäftigt, deren Ergebnis das Erbbaurecht als optimale Lösung des Problems aufweist. Weiter kommunal kann der Platz nicht geführt werden. Die unausweichliche Privatisierung könne entweder durch Verkauf, Geschäftsbesorgung, Verpachtung oder Erbbaurecht erreicht werden, wobei nur die beiden Letzteren zur Debatte stünden.
Bei der Verpachtung bliebe das Verschuldungsproblem, einzig das Erbbaurecht könne das finanzielle Problem lösen. Hierbei wird das Eigentum von Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden getrennt. Der Landkreis würde demnach im Besitz des Grundstücks bleiben und die Gebäude des Campingplatzes formell verkaufen. Dadurch kann der Grundstückseigentümer langfristig, nach einer voraussichtlichen Laufzeit von 30 Jahren, wieder über das Grundstück verfügen, da der Erbbauberechtigte den Campingplatz auf Zeit kalkuliert.
Der Landkreis könnte somit von einem finanziellen Vorteil durch den Verkauf der Gebäude und einem jährlichen Erbbauzins profitieren, hätte zudem gewisse Möglichkeiten der Geschäftsbeeinflussung bezüglich des Campingplatzes, keine Fixkostenremanenz, keine weiteren Nachinvestitionen und einen geringen Verwaltungs- und Steuerungsaufwand, ohne dabei das Grundstück zu verlieren. Bereits sicher ist, dass das Personal des Campingplatzes weiterhin öffentlich-rechtlich angestellt bleiben will und bleiben wird.
Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Dennis Meisberger unterstreicht den wirtschaftlichen Einfluss des Campingplatzes auf die Region und stimmt der Einsicht zu, dass der Platz kommunal nicht verlustfrei zu führen sei. Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema, den Angestellten und auch den Dauercampern des Campingplatzes sei die CDU zu dem Entschluss gekommen dem Erbbaurecht zuzustimmen. Wichtig sei es das Personal weiterhin im Eigenbetrieb anzustellen und den Verkaufswert der Anlage sowie den jährlichen Zins für die Weiterentwicklung des Bostalsees aufzuwenden.
Für Heinz-Detlev Puff (SPD) wie auch Lars Schlaup (Die Grünen) müsse sichergestellt werden, dass die Jugendgruppen aus dem Landkreis weiterhin kostengünstige Freizeiten verbringen können und auch die bestehenden Verträge der Dauercamper aufrecht erhalten blieben. Mit dem Beschluss der Privatisierung des Campingplatzes wird nun unmittelbar mit der Umsetzung begonnen, denn der neue Betreiber will pünktlich zum Beginn der Saison des kommenden Jahres gefunden sein.