Gericht gibt St. Wendeler Gastronom recht und kippt die Vorverlegung der Sperrstunde

Am Mittwochmittag gab das Saarländische Oberverwaltungsgericht einem St. Wendeler Gastronom recht, der gegen die Vorverlegung der Sperrstunde auf 23 Uhr klagte. Somit dürfen die Gastronomen wieder bis 1 Uhr öffnen. Seine Klage begründete er durch eine Vielzahl an Hygieneauflagen und das Alkoholausschankverbot ab 23 Uhr.

Der Gastronom klagte gegen die Rechtsverordnung für den Landkreis St. Wendel. Diese muss nun in dem Punkt angepasst werden. Außerdem sind auch identische Regelungen in anderen Landkreisen damit außer Kraft gesetzt. 



Laut SR Angaben verwies das Gericht bei seiner Entscheidung auf die bei der Verbreitung des Virus untergeordnete Rolle der Restaurants und Bars, die auch Daten des Robert Koch Institut belegen. 

Der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis begrüßt, die im Zuge der Corona-Verordnung erfolgte Vorverlegung der Sperrstunde außer Vollzug zu setzen. Er teilt die richterliche Einschätzung der Unverhältnismäßigkeit über die ansonsten getroffenen Maßnahmen hinaus und die Einschätzung, dass die Gastronomie derzeit nicht zum Treiber der Pandemie gehört.

Vor diesem Hintergrund fordert Recktenwald, in der neuen Verordnung auf die Schließung von Gastronomie-, Restaurant- und Hotelbetriebe zu verzichten. „Wenn es um die Aufrechterhaltung der Wirtschaft geht, dann gilt dies auch für die Gastronomie. Weder eine Sperrstunde noch die Schließung der Gastronomie sind wirksame Mittel zur Eindämmung der Pandemie, zumal es dort durchdachte Hygienekonzepte gibt, die natürlich kontrolliert und eingehalten werden müssen. Was für andere Unternehmen gilt, muss auch hier gelten.“

Statt eines Lockdown light setzt Recktenwald auf freiwillige Kontaktreduzierung im privaten und öffentlichen Bereich, effiziente Kontrollen und Eigenverantwortung. „Es muss jedem klar sein, dass er mit leichtsinnigem Verhalten vulnerable Menschen gefährden kann. Nur diese Akzeptanz hilft. Keiner käme auf die Idee, das Autofahren zu verbieten, um Unfälle und Verkehrsverstöße zu verhindern.“


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