Gemeinde Marpingen unterstützt alleinstehende ältere Bürger/innen 
ohne Internetzugang bei Buchung von Impfterminen

Seit Montag dieser Woche können sich Bürgerinnen und Bürgern mit der höchsten Priorität für eine Schutzimpfung gegen Covid-19 in eine landesweite Impfliste eintragen lassen. Beim Eintragen in diese Online-Liste unterstützt die Gemeindeverwaltung ihre älteren Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben und nicht auf die Hilfe von Angehörigen zurückgreifen können.

Die bisherige beschwerliche Terminbuchung über eine überlastete Hotline mit begrenztem Terminkontingent wird somit durch ein neues System ersetzt. Da ein Zufallsgenerator die Termine (für die Erst- und Zweitimpfung) vergibt, wird der Zeitpunkt der Anmeldung nunmehr keinen Einfluss mehr auf die Reihenfolge der Terminvergabe haben. Damit haben alle zum jetzigen Zeitpunkt impfberechtigten Personen die gleiche Chance auf eine baldige Schutzimpfung.



Ein Platz auf der Impfliste kann über zwei verschiedene Wege gebucht werden, entweder telefonisch über die saarländische Corona- und Impfhotline (unter der 0681/501 4422 oder 0800/9991599, täglich erreichbar von 07:00 bis 20:00 Uhr) oder über das Online-Buchungsportal (www.impfen-saarland.de).

Beim Buchen des Impftermin-Paars sind folgende persönlichen Daten anzugeben: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Telefonnummer sowie – falls vorhanden – die
E-Mailadresse. Das Anmelden können auch Dritte übernehmen, die von der impfberechtigten Person damit beauftragt wurden (z.B. Familienangehörige).

Wenn nicht auf die Hilfe von Angehörigen oder Vertrauenspersonen zurückgegriffen werden kann, unterstützt die Gemeinde Marpingen ihre älteren Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben und nicht mit dem telefonischen Anmeldevorgang zurechtkommen.

In diesem Fall können sich Impfberechtigte mit höchster Priorität während der Dienstzeiten unter 06853/9116-122 an die Gemeindeverwaltung Marpingen wenden.

Die Impfliste des Landes wird im ersten Durchlauf zwei Wochen lang (bis 25.01.2021) offen sein. Anschließend wird nach dem Zufallsprinzip die Reihenfolge der Terminvergabe bestimmt. Alle gemeldeten, impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die sich in dem genannten Zeitraum auf die Impfliste eingetragen haben, werden berücksichtigt und anschließend in einem automatisierten Verfahren via E-Mail, SMS oder Brief über die vergebenen Termine informiert. Mehrfachanmeldungen werden gelöscht. Dabei wird es keine Rolle spielen, ob der Eintrag in die Impfliste telefonisch oder über das Buchungsportal eingegangen ist.

Zu den Bürgerinnen und Bürgern mit der höchsten Priorität für eine Schutzimpfung gegen Covid-19 Schutzimpfungen gehören Menschen ab dem 80. Lebensjahr, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Pflegekräfte. Zur Gruppe mit höchstem Impfvorrang zählt auch medizinisches Personal mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus – insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, bei Rettungsdiensten und in der Palliativversorgung.

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Blätterbarer Katalog-2024 mit 72 Seiten: