Förderung von Einbruchsschutzmaßnahmen

St. Wendel. Die Seniorensicherheitsberater im Landkreis St. Wendel weisen darauf hin, dass die Zahl der Einbrüche in Deutschland stetig zunimmt. Wer in seinen eigenen vier Wänden Einbruchsschutzmaßnahmen vornimmt, kann Fördermittel durch die KfW-Bankengruppe nutzen.

Gefördert werden beispielsweise einbruchshemmende Fenster und Fenstertüren, Haus- und Wohnungstüren, Alarmanlagen und Beleuchtungen, Gegensprechanlagen oder Videokameras. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag gestellt wird, bevor man mit dem Vorhaben begonnen hat. Infos bei: KfW Bankengruppe, Tel. 0800 539 9002 oder unter: info@kfw.de.

Weitere Infos geben die Seniorensicherheitsberater des Landkreises St. Wendel, Tel.: (06851) 501 5201

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Blätterbarer Katalog 2026 mit 44 Seiten:

Weitere Informationen zu den neuen „Gudd-Zweck-STERNZEICHEN-ETIKETTEN“ finden Sie hier:
https://www.gudd-zweck.de/fyi/ho-roos-kop/