Erleichterung für Vereine – hybride Mitgliederversammlungen möglich

v.l.n.r.: Patrick Klein, Arno Maldener, Markus Bajon, Alexander Puffay, Stephan Backes,Frank Rauber, Benjamin Schneider, Friedbert Magold, Andreas Besch, Peter Hornetz, Felix Schneider, Martin Münch, Markus Backes
v.l.n.r.: Patrick Klein, Arno Maldener, Markus Bajon, Alexander Puffay, Stephan Backes,Frank Rauber, Benjamin Schneider, Friedbert Magold, Andreas Besch, Peter Hornetz, Felix Schneider, Martin Münch, Markus Backes

Der Bundestag hat beschlossen, dass Vereine im Saarland ihre Mitgliederversammlungen künftig in Form einer hybriden Online- und Präsenzveranstaltung oder sogar komplett virtuell abhalten können, ohne dass eine Änderung der Satzung erforderlich ist. Diese Regelung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und ist nun dauerhaft gesetzlich verankert.

Früher war nur eine Mitgliederversammlung in Präsenz zulässig. Eine temporäre Regelung, die virtuelle Versammlungen ermöglichte, wurde im vergangenen Jahr ausgelaufen. Auf Initiative des Bundesrates und der CDU/CSU-Fraktion hat der Bundestag nun eine Änderung beschlossen, die eine dauerhafte Lösung bietet. Die Teilnahme an virtuellen Mitgliederversammlungen ist möglich über jeden elektronischen Weg, einschließlich Videokonferenzen, Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Vereine im Saarland künftig ohne Änderung ihrer Satzung hybride oder virtuelle Mitgliederversammlungen abhalten können, sofern sie von den Mitgliedern mit Mehrheit beschlossen werden.

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