Die Energieversorgungsunternehmen geben momentan wieder die Termine zum Ablesen der Strom- und Wasserzähler bekannt.
Früher waren die „Zählerableser“ oftmals Personen, die im eigenen Wohnort bekannt waren. Seit dies nicht mehr der Fall ist, haben es auch unberechtigte Personen leichter, unter dem Vorwand einer Zählerablesung in die Häuser zu kommen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall den Ausweis zeigen. Wenn man dann immer noch misstrauisch sein sollte, kann man den entsprechenden Energieversorger anrufen und dort nachfragen, ob der/die ZählerableserIn mit dem entsprechenden Namen auf dem Ausweis tatsächlich im Auftrag des Versorgers unterwegs ist. Man sollte auch immer nach Betreten des Zählerablesers die Haustür selbst schließen, um so zu verhindern, dass die Tür nur angelehnt ist und dann unberechtigte Personen in das Haus kommen können. Diese würden sich sehr schnell in der Zeit, in der der Hausbewohner im Keller am Zähler ist, Zutritt zur Wohnung verschaffen.
Laut einer Veröffentlichung der Wasserversorgung St. Wendel soll in verschiedenen Orten des Landkreises die Zählerablesung wegen der Coronapandemie erstmals durch eine „Kundenselbstablesung“ erfolgen.
Weitere Informationen – auch für Vereine und Gruppen – sind in der Geschäftsstelle der ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater beim Seniorenbüro des Landkreises St. Wendel unter der Telefonnummer (06851) 801-5201, oder per Mail: seniorenbuero@lkwnd.de, erhältlich. Hierhin können auch Anfragen für kostenfreie Vorträge und Beratungen gerichtet werden.