Der Lockdown geht in eine neue Runde- doch es gibt Lockerungen

Bis spät in die Nacht gestern tagten die Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin am gestrigen Mittwoch. Knapp 9 Stunden diskutierte man über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Insider berichteten, dass man um 19:30 erst bei Punkt 5 von 17 war- zu einem Zeitpunkt an dem man eigentlich hätte schon fertig sein wollen. Gegen 21 Uhr waren die Diskussionen sogar so festgefahren, dass man sich entschied eine Pause einzulegen. Um viertel vor 11 begann die Pressekonferenz mit Angela Merkel.

Doch es gab auch einiges zu besprechen. Hier die wichtigsten Beschlüsse im Überblick: 

Lockdown wird verlängert 

Der bestehende Lockdown soll grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden

Kontaktbeschränkungen

Die bislang geltenden strengen Kontaktbeschränkungen, sollen ab Montag, 8. März 2021, gelockert werden. Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder erlaubt, die Anzahl der Personen ist auf 5 beschränkt, hier zählen Kinder bis 14 Jahre nicht mit. Auch Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten.

Weitere Lockerungen sollen für Regionen in denen die Sieben-Tage-Inzidenz bei unter 35 liegt, kommen. Hier besteht die Möglichkeiten private Zusammenkünften zu erweitert, auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen.



Notbremse

Die Lockerungen können unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgehoben werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die aktuell noch geltenden Regelungen. Dann sind private Treffen wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt.

Geschäfte, die ab dem 8. März wieder öffnen dürfen

Ab Montag dürfen Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Buchläden und der Einzelhandel des täglichen Bedarfs wieder bundesweit öffnen. Hierzu gibt es Auflagen, wie Hygienekonzepte sowie die Beschränkung von Kunden auf Grund der Größe des Geschäfts. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb wieder aufnehmen. Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen ebenfalls wieder erlaubt werden. Welche Dienstleistungen genau gemeint sind kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Auch hier gilt die „Notbremse“, wenn die Inzidenz zu hoch ist. 

Einzelhandel und Kultur 

Ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 soll der Einzelhandel wieder aufmachen können, ebenso kulturelle Angebote wie Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten.

Sport

Auch für den Sport soll es schrittweise Lockerungsperspektiven geben. Unter Berücksichtigung der regionalen Inzidenzwerte darf kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen wieder aufgenommen werden.Hierzu soll in einem Bundesland oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 erreicht wird. Bei einer stabilen oder sinkende Inzidenz von unter 100, kann „Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich“ möglich sein.

Unter einer Inzidenz von 35 kann auch der Kontaktsport draußen oder kontaktfreie Sport innen wieder aufgenommen werden. 

Auch hier gilt die „Notbremse“, wenn die Inzidenz zu hoch ist. 

Öffnungsperspektiven 

Weitere Lockerungsmaßnahmen können erst erfolgen, wenn die oben genannten Schritte nicht zu einer Verschlechterung der Inzidenz über 100 führt. 

Die Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos kann bei einer Inzidenz unter 100 unter Auflagen erfolgen. Hierzu sollen tagesaktuelle negative Corona-Tests zwingende Bedingung für die Gäste sein.  Wenn die Inzidenz zwei Wochen nach dem vorherigen Öffnungsschritt unter 50 liegt, sollen die Öffnungen ohne derartige Beschränkungen erfolgen.

Ein letzter Öffnungsschritt ist vorgesehen, wenn weitere zwei Wochen nach den vorhergehenden Lockerungen die Inzidenz stabil unter 50 bleibt. Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmer:innen im Außenbereich können dann möglich sein.

Kostenlose Schnelltest

Ab Montag sollen kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger*innen möglich werden. Die Kosten hierfür sollen vom Bund übernommen werden. So soll mindestens ein Schnelltest kostenlos in der Woche möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt.

Impfangebot auch in Arztpraxen

Ab spätestens Anfang April sollen Corona-Impfungenauch in Arztpraxen durchgeführt werden können.

Homeoffice-Pflicht

Bis 30. April wird die Homeoffice-Pflicht verlängert. Diese besagt, dass es für Arbeitgeber verpflichtend ist, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben.

„Das was wir beschlossen haben, kann man sich vorstellen wie ein atmende System, es lässt je nach Infektionslage mal mehr mal weniger Öffnungen zu“, erklärt Ministerpräsident Tobias Hans die Beschlüsse in der Nacht.

Bislang ist noch nicht klar, wie die beschlossenen Maßnahmen im Saarland umgesetzt werden. In der Vergangenheit hatte es bereits Abweichungen zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gegeben.

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