Personen, die mit einem Schnelltest positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, sollten dringend zur Bestätigung einen PCR-Test vornehmen lassen. Dies ist Voraussetzung, um einen Quarantäne-Nachweis, etwa für den Arbeitgeber, und einen Genesenen-Nachweis zu erhalten. Im Landkreis Sankt Wendel kann nach Vorlage eines positiven Schnelltest-Ergebnisses an folgenden Teststellen einen kostenlosen PCR-Test vorgenommen werden:
· Landestestzentrum Bosenbach, Missionshausstraße (Bosenbachstadion), St. Wendel
· Drive-In-Schnelltestzentrum Im Brühl, Urexweiler
· Drive-In-Schnelltestzentrum gegenüber der Liebenburghalle in Eisweiler
· Testzentrum St. Wendel West, Wendalinuspark/Skatepark
Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests wird dringend empfohlen, sich in die häusliche Isolation zu begeben. Wenn sich ein positiver Schnelltest in der PCR-Testung nicht bestätigt, ist die Isolation sofort beendet. Einen Nachweis über die überbrückende Isolationsdauer bis zum negativen PCR-Ergebnis stellt bei Bedarf das Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel aus. E-Mail: coronastatistik@lkwnd.de. Die beiden Testergebnisse bitte ebenfalls an diese Adresse schicken. Im Falle eines positiven PCR-Ergebnisses bleibt die Isolation bestehen.