Die CDU-Kreistagsfraktion beantragte in der vergangenen Kreistagssitzung am 10. November 2025 eine Resolution zum Erhalt und zur Zukunftssicherung von Smart Stores im ländlichen Raum unter Einbeziehung der sonn- und feiertäglichen Zugänglichkeit.
Damit möchte sich die CDU-Kreistagsfraktion dem Problem des zunehmenden Versorgungsdrucks im ländlichen Raum widmen. Zahlreiche Dörfer und Ortsteile haben ihre klassischen Dorfläden verloren, und größere Supermärkte lassen sich dort wirtschaftlich nicht betreiben. Gerade in diesen Gebieten wächst der Wunsch nach einer flexiblen Einkaufsmöglichkeit. Besonders Berufstätige in Schicht- und Wechseldiensten sowie Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, könnten davon profitieren.
Ein digitaler Supermarkt – auch „Smart Store“ genannt – wäre als personallos betriebener Kleinsupermarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern eine moderne und tragfähige Ergänzung. Bereits ähnliche Konzepte, wie der digitale Markt in Theley oder die Einführung solcher Geschäfte in Hessen und Bayern, zeigen die hohe Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung.
Damit ein solches Konzept umgesetzt werden kann, müssten zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Im Saarland gilt bislang das restriktivste Modell, was zu Standortnachteilen führt, Investitionen innovativer Anbieter verhindert und junge Menschen davon abhält, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen.
Mit einem mehrheitlichen Beschluss wird der Kreistag nun die Landesregierung und den Landtag auffordern, das Ladenöffnungsgesetz des Saarlandes zu modernisieren und an die Regelungen anderer Bundesländer anzupassen. Dies schließt auch die Möglichkeit einer rund-um-die-Uhr-Öffnung von Konzepten wie „Smart Stores“ an Sonn- und Feiertagen ein. Zudem sollen die Kommunen vor Ort die Möglichkeit erhalten, durch ihre Ortspolizeibehörden die Dauer und Lage der Sonntagsöffnungszeiten festzulegen, wobei ein Mindestmaß von acht zusammenhängenden Stunden einzuhalten ist.
Lediglich die SPD-Kreistagsfraktion stimmte gegen den Beschlussvorschlag. Sie befürchtet, dass dies zu einer Wettbewerbsbenachteiligung des Einzelhandels führen, den Fachkräftemangel verstärken und kleine, inhabergeführte Läden zusätzlich unter Druck setzen könnte.



