Am Donnerstagmittag passierte das Infektionsschutzgesetz den Bundesrat. Trotz massiver Kritik kommt demnach nun das neue Infektionsschutzgesetz und die bundeseinheitliche Notbremse.
Bereits vergangenen Dienstag beschloss das Kabinett in Berlin dass die Notbremse gesetzlich verankert werden muss. Gestern verabschiedete auch der Bundestag das Gesetz. Nun hätte der Bundesrat in seiner Sondersitzung darauf bestehen können, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen. Doch er verzichtete darauf. Demnach braucht es jetzt noch die Unterschrift durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und das Gesetz muss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Am Donnerstagabend wurde die Rechtsverordnung erarbeitet, die die Umsetzung der Bundesnotbremse vor Ort regelt. Demnach zählt die Notbremse ab Samstag 24.April.
Neue Einschränkungen kommen
In der bundesweiten Notbremse sind einige neue Einschränkungen verankert. So müssen in Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 100 liegt die Außengastronomie, der Einzelhandel und Kultureinrichtungen wieder schließen. Betroffen sind davon fast alle Landkreise im Saarland.
Im Einzelhandel soll das Shopping bis zu einer Inzidenz von 150 mit Termin und negativem Test ermöglicht werden. Wenn die Inzidenz darüber hinaus steigt dürften maximal noch vorbestellte Waren abgeholt werden.
Weiterhin geöffnet bleiben, dürfen jedoch Friseure, Blumen- und Buchläden oder Gärtenmärkte.
Große Diskussionen gab es über die nächtliche Ausgangssperre. Doch nun steht fest, dass sie zwischen 22.00 und 5.00 Uhr greift. Spaziergänge oder Sport allein sind jedoch bis Mitternacht möglich.
Private Treffen sind nur noch zwischen einem Haushalt und maximal einer weiteren Person erlaubt.
Wenn in einem Landkreis die Inzidenz über 165 liegt, werden die Schulen wieder schließen.
Hans äußert Bedenken im Bundesrat
Im Bundesrat gab es starke Bedenken an dem Gesetz. Vor allem der Kompetenzverlust der Länder wurde kritisiert. Auch der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans äußerte sich im Bundesrat skeptisch. „Ob diese Kompetenzverlagerung auf die Bundesebene eine wirkungsvollere Art der Pandemiebekämpfung darstellt, dieser Beweis, der ist noch nicht erbracht. Und der muss erbracht werden“, so Hans.
Zur weiteren Strategie sagte er: “Wir brauchen etwas, was nicht auf Dauer ewig Handel, Gewerbe, Kultur und Menschen insgesamt diesem Hin und Her aussetzt.“ Für ihn sind „moderne Instrumentarien“, die ähnlich wie das Modell der Pandemiebekämpfung im Saarland darauf setzten, dass die „Bürger mitmachen“ und sich testen lassen, die wirkungsvolleren Werkzeuge. „Gerade Länder wie das Saarland, die besonders viel Testen und umfangreiche Testkapazitäten geschaffen haben, die von der Bevölkerung überaus positiv angenommen und intensiv genutzt werden, sollten durch die bundesgesetzlichen Regelungen nicht benachteiligt werden. Da diese Anreize jetzt im Infektionsschutzgesetz zum Teil wegfallen, wird uns das aus meiner Sicht in der Pandemiebekämofung eher zurückwerfen als voranbringen.“, begründet der Ministerpräsident seine Bedenken im Bundesrat.
Durch das Bundesgesetz droht dem Saarland-Modell nun ein erzwungener Stopp. Das wäre laut Hans ein „herber Verlust“.