Gehört nicht in die Biotonne

Buchsbaumzünsler: EVS Saar stellt effektive Entsorgung von befallenen Pflanzen vor

Symbolbild

Der Entsorgungsverband Saar informiert darüber, wie mit Pflanzen umzugehen ist, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind. In Fällen, in denen eine Rettung der Pflanzen nicht mehr möglich ist und eine Entsorgung notwendig wird, gilt es zu beachten, dass das Schnittgut nicht in die Biotonne gegeben werden darf. Stattdessen sollte das befallene Schnittgut sorgfältig in Plastikbeutel oder -säcke verpackt werden. Diese können dann in kleineren Mengen zusammen mit dem Restabfall in die entsprechende Restabfalltonne entsorgt werden.

Die Abfallverwertungsanlage des Entsorgungsverbandes Saar in Velsen behandelt den Inhalt der Restabfalltonne bei hohen Temperaturen, um die Beseitigung des Buchsbaumzünslers sicherzustellen. Dieser Schädling kann somit effektiv bekämpft werden. Für größere Mengen des befallenen Schnittguts, die ebenfalls in Plastikverpackungen untergebracht sein müssen, besteht auch die Möglichkeit einer direkten Anlieferung gegen Gebühr bei der AVA in Velsen. Weitere Informationen dazu sind unter www.evs.de/abfall/entsorgungsanlagen/ava-velsen/ verfügbar.

Falls es Fragen zum Thema gibt, stehen die MitarbeiterInnen des EVS Kundenservice-Centers montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr zur Verfügung. Sie sind erreichbar unter der Telefonnummer 0681/ 5000-555.

Quelle: EVS Saar

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